Verstoß gegen "Button-Lösung": Einstweilige Verfügung gegen Amazon

Das Landgericht München I hat auf Antrag des VerbraucherServices Bayern eine auf Einstweilige Verfügung gegen Amazon erlassen. Demnach hatte der Online-Händler beim Abschluss der Mitgliedschaft "Amazon Prime" gegen die "Button-Lösung" verstoßen.

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Von
  • Robert Höwelkröger

"Erst gratis testen - danach Kostenpflichtig" wird dem Amazon-Prime-Mitglied zwar mittlerweile mitgeteilt, aber erst in einem zweiten Schritt.

(Bild: Amazon)

Der VerbraucherService Bayern (VSB) hat im Juni eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon beantragt, da der Online-Händler gegen die "Button-Lösung" verstoßen haben soll. Nun gab das Landgericht München I dem Antrag des VSB statt. Damit wird es Amazon ab sofort untersagt, die kostenpflichtige Mitgliedschaft "Amazon Prime" mit Hilfe des Buttons "jetzt kostenlos testen" anzubieten, teilt der VSB mit.

"Wir freuen uns, dass Amazon nun den Abschluss der Mitgliedschaft bei 'Amazon Prime' über eine Schaltfläche anzubieten hat, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist", erklärt VSB-Jurist Jochen Weisser. "Daran ändert sich nach dem Beschluss des Gerichts auch dann nichts, wenn der erste Monat der Mitgliedschaft noch kostenfrei ist, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt wird." Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 11. Juni 2013 (Az. 33 O 12678/13) erlassen.

Ab sofort muss das Unternehmen sicherstellen, dass bei Bestellung der Mitgliedschaft deutlich zu erkennen ist, dass diese nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtig wird. Ersten Recherchen zu Folge hat der Online-Händer bereits reagiert und die Schaltflächen angepasst. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, hätte das auch Auswirkungen auf die Kunden von Amazon. Alle Verbraucher, die bislang die Amazon-Prime-Mitgliedschaft über den Button "jetzt kostenlos testen" bestellt haben, wären dann nicht mehr verpflichtet, die Jahresgebühr von 29 Euro zu bezahlen.

Mit der Button-Lösung wollte die Bundesregierung gegen versteckte Kostenfallen im Internet vorgehen. Sie wurde auch im BGB verankert. Demnach werden Online-Händler dazu verpflichtet, ihren Kunden den Gesamtpreis der Ware und die Versandkosten klar und verständlich mitzuteilen. Bei einem Abonnement muss zudem die Mindestlaufzeit genannt werden. Kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche sind darüber hinaus nur noch dann zulässig, wenn der Button eindeutig mit "zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet ist. (roh)