Bundespräsident: Keine durchgreifenden Bedenken beim BKA-Gesetz

Bundespräsident Horst Köhler hat die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet. Das Gesetz kann nun im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Bundespräsident Horst Köhler hat die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, die der Wiesbadener Polizeibehörde umfangreiche neue Befugnisse einräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

Köhler habe keine durchgreifenden Bedenken gehabt, "die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten" und das Gesetz "über die Weihnachtsfeiertage" unterschrieben, teilte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes am heutigen Montag in Berlin mit. Das Gesetz kann nun im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten die im Vermittlungsausschuss noch einmal geänderte Novelle des BKA-Gesetzes gebilligt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar glaubt unterdessen nicht, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Er gehe davon aus, dass "von dort auch noch mal eine Eingrenzung kommt", sagte Schaar am gestrigen Sonntag im Deutschlandfunk. Die Bundestagsfraktion der Grünen, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP) sowie weitere Personen haben angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(pmz)