Dringender Appell gegen den Beschluss der Vorratsdatenspeicherung

Während der Rechtsausschuss des Bundestags gerade ohne Evaluierungsbericht die Weichen für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung stellt, läuft das Last-Minute-Lobbying weiter.

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Während der Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwochvormittag in Berlin die Weichen für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung stellt, läuft das Last-Minute-Lobbying an. "Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht beschlossen werden, wenn wir den Weg in eine demokratische und freiheitliche Informationsgesellschaft weitergehen wollen", wandte sich der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, in einem "dringenden Appell" an die Abgeordneten vor der Plenarabstimmung am Freitag. Die geplante Pflicht zur sechsmonatigen Vorhaltung sämtlicher Kommunikationsverkehrsdaten leiste keinen Beitrag zur Terrorabwehr. Sie hätte aber eine zentrale Bedeutung beim Abbau der informationellen Grundrechte der Bürger.

"Alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt", meint Weichert. Das Vorhaben führe zu einer massiven Beunruhigung der Bevölkerung, da eine unbeobachtete elektronische Kommunikation nicht mehr möglich sei. So hätten bereits rund 7000 Betroffene ihre Absicht bekundet, gegen das geplante Gesetz Verfassungsbeschwerde zu erheben. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat derweil als Organisator der bundesweiten Protestkundgebungen am Dienstagabend die Teilnehmerzahlen nach oben korrigiert. Nach einer Auszählung von 29 von über 40 Städten kommt er demnach auf rund 11.500 Demonstranten. Angesichts des weitläufigen Protestes auch aus anderen Gesellschaftsgruppen wie etwa den Berufsgeheimnisträgern erscheint es Weichert schleierhaft, wieso die große Koalition bislang ohne große Korrekturen am Regierungsentwurf festhält. Dabei habe auch eine parlamentarische Anhörung im September ergeben, "dass diese Vorratsdatenspeicherung europarechts- und verfassungswidrig ist".

Laut dem Datenschutzbeauftragten ist absehbar, dass nach Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates die durch das Gesetz möglichen Kommunikationsprofile aus der Vorratsdatenspeicherung in viele Staaten weitergegeben werden, in denen der Datenschutz nicht ansatzweise gewährleistet ist. Gänzlich unverständlich ist Weichert ferner, dass dem Bundestag offensichtlich ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes detailliertes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zur polizeilichen Nutzung von TK-Verbindungsdaten vorenthalten werde. Die taz berichtet heute, dass das Justizministerium die vom Parlament vor drei Jahren geforderte Evaluierung seit Juli vorenthalte.

Das Ministerium betont demnach, dass nichts verheimlicht werden solle. Es werde aber noch geprüft, ob das Gutachten "als ordnungsgemäße vertragliche Leistungserbringung abnahmefähig ist". So kann beziehungsweise will das Ressort von Brigitte Zypries (SPD) vor dem Votum über die Vorratsdatenspeicherung keine bundesweiten Zahlen zur Abfrage von Verbindungsdaten aufgrund der bisherigen Rechtslage nennen, nach der nur eine limitierte Vorhaltung der entsprechenden Informationen erlaubt ist. Das bayerische Landeskriminalamt erklärte jüngst, dass allein im Freistaat pro Jahr von der Polizei mehr als 40.000-mal Verbindungsdaten erhoben werden. So sollen die Abgeordneten gleichsam blind ohne Evaluation über eine umfassende Ausdehnung der Speicherauflagen sowie der Zugriffsmöglichkeiten für Strafverfolger und Geheimdienste entscheiden.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hält die Angst vor dem "gläsernen Bürger" dagegen für unbegründet. Die Menschen könnten "sicher sein, dass die Polizei verantwortungsvoll mit diesen Daten umgeht". Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft meinte, die Vorratsdatenspeicherung sei kein "Schritt in Richtung Überwachungsstaat". Sie warf den Kritikern "Panikmache" vor.

Der Deutsche Richterbund hält den Gesetzentwurf ebenfalls für "verfassungsrechtlich bestandskräftig". In der Thüringer Allgemeinen betonte Präsidiumsmitglied Rolf Hannich: Wenn man den Gesetzentwurf sorgfältig lese, sei die Regelung insgesamt als akzeptabel zu bezeichnen. Er tat die Proteste unter anderem der Ärztegewerkschaft oder von Presseverbänden als "Trommeln der Interessengruppen" ab. Auch die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung hält Hannich für unangebracht. Seiner Ansicht nach werden Verbindungsdaten ohnehin bereits gespeichert: "Auch hier wird viel Wirbel um ein Problem gemacht, das sich nicht stellt." Dem Jurist scheint entgangen zu sein, dass im Internet bei Flatrates bislang eine Löschungsverpflichtung für die Nutzerspuren besteht. Auch die mit der Vorratsdatenspeicherung auf den Kopf gestellten allgemeinen Grundsätze der Datensparsamkeit und -vermeidung scheinen ihm nicht bekannt zu sein.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (anw)