Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Kein Supergrundrecht Sicherheit

In einem Interview hat Hans-Jürgen Papier die Etablierung eines Supergrundrechts Sicherheit zurückgewiesen. Die enthüllten NSA-Spähprogramme bezeichnete er als erschreckend, verwies aber auf die Grenzen der Staatsmacht.

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Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält die von Edward Snowden enthüllten NSA-Spähprogramme für erschreckend. Das sagte er in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt. Darin hat er auch die Aussage von Hans-Peter Uhl, das informationelle Selbstbestimmungsrecht sei eine "Idylle aus vergangenen Zeiten", entschieden zurückgewiesen. Er hat aber eingestanden, dass der Staat seine Bürger nur insoweit schützen kann, wie er es rechtlich und tatsächlich vermag. Wo es um Zugriffe geht, die nicht der Bundesrepublik zuzurechnen sind, endet ihr freiheitlicher Schutz durch die Grundrechte.

Hans-Jürgen Papier

(Bild: Ludwig-Maximilians-Universität München)

Der Einrichtung eines Supergrundrechts auf Sicherheit durch Bundesinnenminister Friedrich hat er widersprochen: "Die Verfassungsrechtslage ist eine etwas andere". Zwar müsse der Staat seine Bürger schützen, aber nur mit Mitteln, die mit den Freiheitsrechten vereinbar sind. Es könne ja nicht sein, "dass um des Schutzes der Freiheit willen die Freiheitsrechte geopfert werden." Stattdessen sei die Klarstellung von Bundeskanzlerin Merkel völlig korrekt, hierzulande gelte nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts. Weil aber fremde Staaten immer stärker in der Lage seien, die Freiheitsrechte von Bürgern anderer Staaten zu gefährden, sei er für ein globales und effektives Datenschutzabkommen. Es müsse verhindert werden, dass nationale grundrechtliche Verbürgungen ins Leere laufen.

In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung verwies er auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die habe die Maßnahme in bestimmten Grenzen für verfassungsmäßig erklärt, daran änderten auch die gegenwärtigen Enthüllungen nichts. Die NSA-Schnüffelei ginge aber weit über das hinaus, was noch akzeptabel sei. (mho)