Fehlender Alkoholtester in Frankreich bleibt straffrei

Auto- und Motorradfahrer müssen keine Strafe fürchten, wenn sie in Frankreich kein Alkoholmessgerät an Bord haben. Zwar sei das Mitführen laut einem Regierungsdekret verpflichtend, doch ein Verstoß werde nicht geahndet

vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen
Lesezeit: 1 Min.

Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5.

(Bild: Warsteiner)

Auto- und Motorradfahrer müssen keine Strafe fürchten, wenn sie in Frankreich kein Alkoholmessgerät an Bord haben. Zwar sei das Mitführen laut einem Regierungsdekret verpflichtend, doch ein Verstoß werde nicht geahndet, teilte der Auto Club Europa (ACE) mit. Zuletzt hatten die Behörden angekündigt, ab März 2013 bei Verstößen Geldbußen von elf Euro zu erheben. Nun wurde zurückgerudert, bestätigte der ADAC. Anders als von einigen Herstellern behauptet, bestehe auch keine Verpflichtung, bei Verstößen einen Alkoholtester nachträglich innerhalb von fünf Tagen bei der Polizei vorzuweisen. (dpa) (mfz)