Russische Kartellbehörde ermittelt wegen Windows auf Notebooks

Die russische Kartellbehörde hat ein Verfahren gegen mehrere Notebookhersteller wegen der Zwangsbündelung ihrer Geräte mit Microsoft Windows eröffnet.

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Von
  • Dr. Oliver Diedrich

Die russische Kartellbehörde (Federal Antimonopoly Service, FAS) hat ein Verfahren gegen die Notebookhersteller Асеr, Asus, Dell, Hewlett-Packard, Samsung und Toshiba wegen der Vorinstallation von Microsoft Windows auf ihren Geräten eröffnet. Da die Käufer der Notebooks in der Regel keine Möglichkeit hätten, das gewünschte Modell ohne vorinstalliertes Betriebssystem zu kaufen oder ein nicht gewünschtes Windows zurückzugeben, so der Vorwurf der Behörde, werde der Wettbewerb bei Betriebssystemen eingeschränkt.

Derzeit ruht der Fall bis September, während die Behörde weitere Nachforschungen anstellt. Dabei sollen auch andere Notebook-Hersteller befragt werden (die Mitteilung der Behörde nennt unter anderem Lenovo und Sony), welche Möglichkeiten zur Rückgabe des vorinstallierten Betriebssystems sie anbieten.

Microsoft hat gegenüber der russischen Kartellbehörde erklärt, die Verträge mit den Notebookherstellern würden diese nicht verpflichten, ihre Computer mit vorinstalliertem Betriebssystem zu verkaufen. Das Unternehmen hat der Behörde vorgeschlagen, die Verträge mit den Handwareanbietern so zu modifizieren, dass die Hersteller ihren Kunden einen Weg zur Rücknahme des vorinstallierten Windows anbieten müssen. Der stellvertretende Leiter der Kartellbehörde, Anatoly Golomolzin, begrüßte diese Initiative.

Siehe dazu auch:

(odi)