US-Bundesrichter erkennt Bitcoin als Währung an

Sind Bitcoins rechtlich wie normales Geld zu behandeln? Ein US-Richter hat in einem angängigen Verfahren gegen ein mutmaßliches Bitcoin-Schneeballsystem so entschieden. Das könnte einen Präzendenzfall schaffen.

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Ein US-Bundesrichter hat in Rahmen eines Verfahrens das Kryptogeld Bitcoin als Währung beziehungsweise "eine Art von Geld" eingestuft. Das dürfte bislang die erste rechtliche Einschätzung dieser Art in den USA sein und könnte Präzedenz-Charakter für den weiteren Umgang der US-Behörden mit der virtuellen Währung haben. In dem Verfahren wirft die US-Börsenaufsicht SEC dem Texaner Trendon Shavers alias "pirateat40" vor, ein Schneeballsystem auf Bitcoin-Basis betrieben zu haben.

Shavers soll Anlegern seines "Bitcoins Savings and Trust“ (BTCST) spektakuläre Gewinne versprochen haben – bis zu 7 Prozent pro Woche. Die Auszahlungen bestritt er insgeheim aber wohl nur aus den Geldern neuer Anleger. So konnte er laut SEC vermutlich über 700.000 Bitcoin von Anlegern einsammeln, zum damaligen Zeitpunkt im Wert von 4,5 Millionen US-Dollar, derzeit wären es rund 73 Millionen US-Dollar.

Shavers hatte sich gegen die Klage mit dem Argument verteidigt, dass die Investitionen in seinen Bitcoin-Fonds nicht in den Bereich der Wertpapieraufsicht fielen, da Bitcoins kein nach US-Gesetzen reguliertes Geld seien. Juristisch gesehen sei also gar kein Geld geflossen, es wurden lediglich Bitcoins transferiert. Die SEC hielt dagegen, dass sehr wohl justiziable Verträge über Geldanlagen zu Stande gekommen wären

Der Richter entschied nun, dass Bitcoins ganz offensichtlich als Geld für Zahlungen genutzt werden können – einzig beschränkt dadurch, dass es bislang nicht so viele Akzeptanzstellen gebe. Ebenso könne man die virtuelle Währung auch in konventionelle Währungen umtauschen, daher sei sie als Währung zu behandeln. Für Shavers ist das eine schlechte Nachricht, da die SEC ihre Klage gegen ihn damit weiterverfolgen darf. Für eine größere Rechtssicherheit im Umgang mit Bitcoin könnte sich die Entscheidung allerdings positiv auswirken.

Bereits im März hatte die Aufsichtsbehörde FinCEN entschieden, dass Bitcoin unter das Geldwäschegesetz fällt. Damit müssen sich Anbieter für Bitcoinhandel als Währungsdienstleister (Money Service Business, MSB) bei der Behörde registrieren und bestimmte Transparenzpflichten erfüllen. (axk)