Bundesregierung will IT schnell im Grundgesetz verankern

Die Informationstechnik sei "die zentrale Infrastruktur des 21. Jahrhunderts" und gehöre wie die Eisenbahn und der Luftverkehr ins Grundgesetz, verdeutlichte Innenminister Wolfgang Schäuble am heutigen Donnerstag in Berlin.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Bundesregierung will noch bis zum Beginn der Parlamentarischen Sommerpause im Juli erste Beschlüsse zur Aufnahme von Regelungen über die Informationstechnik (IT) als zentrale staatliche Infrastruktur im Grundgesetz gefasst sehen. "Wir müssen eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der IT schaffen, um den schnellen Innovationsrhythmus der IT nicht durch langwierige bürokratische Entscheidungsprozesse zu blockieren", heißt es dazu in einer Stellungnahme von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die am heutigen Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurde.

Die Informationstechnik sei "die zentrale Infrastruktur des 21. Jahrhunderts" und gehöre ins Grundgesetz, verdeutlicht Schäuble. "Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert, ist die IT für unser Jahrhundert: Sie revolutioniert unsere Art zu arbeiten, zu leben und zu kommunizieren. Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, die IT muss sich dort auch wiederfinden." Zwar würden Bund, Länder und Kommunen jährlich rund 17 Milliarden Euro für IT ausgeben, so Schäuble, eine sichere länderübergreifende IT-Netzinfrastruktur sei dadurch aber ebenso wenig gewährleistet wie eine Interoperabilität der verschiedene IT-Systeme der Verwaltungen.

Schäuble erinnert daran, dass nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009 ein einheitlicher Ansprechpartner in der Verwaltung für Dienstleistungsunternehmen aus ganz Europa vorgeschrieben sei, der mit allen einschlägigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen elektronisch vernetzt und elektronisch erreichbar sein muss. Für Deutschland sei geplant, dass Verwaltungsverfahren mit der Wirtschaft ab dem Jahr 2012 nach Möglichkeit nur noch elektronisch abgewickelt werden. Verwaltung könne sich also immer weniger in getrennten Zuständigkeitsbereichen vollziehen.

Adressiert sind die Ausführungen Schäubles an die Vorsitzenden der Föderalismuskommission II, deren Aufgabe es ist, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu zu regeln. Seit März 2007 beraten jeweils 16 stimmberechtigte Mitglieder des Bundestags und 16 Mitglieder des Bundesrats darüber, wie Steuereinnahmen künftig aufgeteilt werden sollen, welche Kompetenzen der Bund für die Verabschiedung von Gesetzen haben soll, deren finanzielle Folgen die Länder und Kommunen zu tragen haben, und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Verschuldung der öffentlichen Haushalte zu begrenzen. Auch sollen Vorschläge zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungen von Bund und Ländern erarbeitet werden.

Seine Vorstellungen zur Aufnahme der IT ins Grundgesetz hatte Schäuble der Kommission und ihren Vorsitzenden – Peter Struck (SPD) für den Bundestag und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) für den Bundesrat – bereits am 13. März in Berlin in einer nichtöffentlichen Sitzung dargelegt. Damals begründete der Innenminister seine Pläne unter anderem damit, dass sich die IT-Sicherheitslage verschärft habe. Schäuble erinnerte an die Cyber-Angriffe auf Estland, die den Staat im Baltikum zeitweise vom Internet getrennt hätten. "Wir dürfen uns nichts vormachen: Auch Deutschland wäre gegen einen Angriff wie gegen Estland nur unzureichend geschützt", warnte Schäuble.

Gegenwärtig würde die öffentliche Verwaltung ihre IT-Netze nicht koordiniert, sondern parallel entwickeln und betreiben. Rund 500 Netze der Verwaltung kosteten jedes Jahr zirka 2,6 Milliarden Euro. Ein abgestimmtes Vorgehen würde langfristig Kosten sparen und die Sicherheit erhöhen. Der Bund müsse deshalb den Auftrag erhalten, ein sogenanntes IT-Koppelnetz aufzubauen, an das sich die Länder mit ihren Landesnetzen anschließen, führte Schäuble weiter aus. Um dies im Konsens zu ermöglichen, solle das Netz zwar vom Bund betrieben, aber gemeinsam mit den Ländern geplant werden; die Bedingungen, unter denen sich Länder und Kommunen anschließen, sollten gemeinsam festgelegt werden. "Auf diese Weise erhalten wir mittelfristig eine abgestimmte, effizientere und vor allem sichere IT-Netzinfrastruktur für die gesamte deutsche Verwaltung", sagte Schäuble.

Den Artikel 91 des Grundgesetzes ("Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern. [...] Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen [...]") will der Innenminister um drei neue Abschnitte (Verwaltungsinterne Dienstleistungen, Informationstechnische Zusammenarbeit, Leistungsvergleiche) erweitern.

Die verfassungsrechtliche Verpflichtung von Bund und Ländern zur Durchführung und Veröffentlichung von Leistungsvergleichen will die Bunderegierung einführen, um "Kosten, Leistungen und Qualität von Verwaltungen transparent zu machen, so dass die Verwaltungen in einen Wettbewerb um die beste Lösung treten können". Bislang habe es Deutschland vielfach noch an einer Vergleichskultur gemangelt. "Durch Leistungsvergleiche lassen sich am Ende auch Effizienzgewinne in Milliardenhöhe erzielen, die den finanziellen Handlungsspielraum der öffentlichen Hand erweitern und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten", ist sich Schäuble sicher.

Schäubles Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries, hatte sich zuvor ebenfalls für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um verbindliche Standards für die Vernetzung dezentraler IT-Projekte und -Infrastrukturen bei Bund und Ländern festschreiben zu können. "Die unterschiedlichen IT-Systeme von Bund und Ländern müssen kompatibel und interoperabel sein. Dies wollen wir durch eine neue Regelung im Grundgesetz verbindlich machen", betonte die SPD-Politikerin im Dezember. Ziel sei die Weiterentwicklung der IT-Standards in Deutschland. (pmz)