Bundesnetzagentur befragt Netzbetreiber zu Abhörvorwürfen

Die Bundesnetzagentur will am morgigen Freitag unter anderem von Netzbetreibern erfahren, ob sie sich an das Abhörverbot gehalten haben. Geladen sind nicht nur Vertreter deutscher Unternehmen, sondern auch US-Amerikaner und Briten.

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Von
  • Monika Ermert

Die Bundesnetzagentur wird in der Abhöraffäre aktiv und hat kurzfristig Netzbetreiber zu einem Gespräch am morgigen Freitag eingeladen. Die Netzagentur reagiert damit laut der Einladung, die heise online vorliegt, unter anderem auf einen Bericht vom vergangenen Freitag, in dem zahlreichen Providern unterstellt wurde, ausländische Geheimdienste beim Ausspähen der Telekommunikation in Deutschland zu helfen.

In dem Gespräch soll es um die „Einhaltung der Vorschriften des siebten Teils des Telekommunikationsgesetzes“ sowie der dazu gehörenden Verordnungen gehen. Der betrifft das Telekommunikationsgeheimnis, den Datenschutz, und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit. Der Paragraph 89 legt etwa ein Abhörverbot fest. Die Netzagentur will in dem Gespräch erfahren, ob die entsprechenden Vorschriften, einschließlich der dazu gehörenden Verordnungen und technischen Richtlinien eingehalten werden.

Für die Netzbetreiber kommt die Einladung nach einer der wochenlangen Berichterstattung zur Massenüberwachung der Kommunikation durch US-, britische und andere Dienste eher überraschend. Für die Einberufung des Adhoc-Treffens stützt sich die Behörde auf den § 115 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG), der, sofern als Verwaltungsakt ausgelegt, für die Provider auch verbindlich ist.

Geladen sind nicht nur die deutschen Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter, sowie die Betreiber der Internetaustauschknoten. Klaus Landefeld, der den Eco vertreten wird, begrüßte die Einladung. Es werde Zeit, dass eine Bundesbehörde offiziell die Unternehmen zu den Vorfällen befrage, teilte er heise online mit. Überdies sei es gut, dass Sonderrechte hinsichtlich des Artikels 10 Grundgesetz auch einmal zur Kontrolle genutzt würden. Der De-Cix, der vom Eco betriebene Austauschknoten, kooperiere mit keinem ausländischen Geheimdienst, bekräftigte Landefeld. Daher reise er mit leichtem Gepäck nach Bonn.

Anders könnte das für die geladenen britischen und US-Netzbetreiber aussehen. Gerade für letztere dürften die Fragen nach einer Unterstützung ausländischer Dienste spannend sein, können sie doch problemlos über Geheimanordnungen auf der Basis des so genannten US Foreign Intelligence Surveillance Amendment Act oder aufgrund britischer Gesetze zur Ausleitung von Datenverkehr gezwungen werden. Geht man davon aus, dass die deutschen Behörden diese Anordnungen nicht unterstützten – was allerdings nicht sicher ist - würden sie sich einer Verletzung deutschen Rechts schuldig machen. Auf die Ergebnisse des Gesprächs darf man also sehr gespannt sein. (mho)