Petitionsausschuss: Bundesregierung soll auf Kritik an Wahlcomputern eingehen

Der Bundestags-Petitionsausschuss will die weitere Entwicklung bei den elektronischen Wahlmaschinen genau beobachten.

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  • Richard Sietmann
Der Petitionsausschuss hat beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, die Petition gegen Wahlcomputer, die der Berliner Mathematiker Tobias Hahn vor einem Jahr nach dem Bekanntwerden des Nedap-Hack an den Bundestag richtete, der Bundesregierung als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die Eingabe forderte die Streichung des Paragrafen 35 Bundeswahlgesetz, der die Stimmabgabe an sogenannten "elektronischen Wahlgeräten" zulässt, und wurde innerhalb der 6-Wochen-Frist von mehr als 45.000 Mitzeichnern unterstützt.
"Aufgrund der dargelegten besonderen Sensibilität der Materie, die auch in der öffentlichen Sitzung am 18. Juni 2007 deutlich wurde, hält es der Petitionsausschuss für notwendig, die weitere Entwicklung genau zu beobachten", heißt es in dem Beschlusstext. Der Ausschuss empfehle daher die Überweisung der Petition an die Bundesregierung, "um zu erreichen, dass die Bundesregierung sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Der Ausschuss erwartet, dass ihm ein schriftlicher Bericht in einem Jahr zugeleitet wird". Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche über die Ausschussvorlage beschließen.
Wenn am Einsatz dieser Geräte festgehalten werden solle, müsse die Bundesregierung "der offensichtlichen Skepsis vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber diesem Einsatz durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begegnen", erklärten die CDU/CSU-Ausschussmitglieder Günter Baumann und Carsten Müller nach der Sitzung. "In einem für die Demokratie so essenziellen Bereich wie der Durchführung von Wahlen ist es von enormer Wichtigkeit, keine Irritationen oder Zweifel aufkeimen zu lassen und dem Wähler als Souverän die subjektive Gewissheit zu erhalten, dass er seine Wahl ungehindert, ohne technische Transformationen und in einem transparenten Verfahren treffen kann".
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
  • Obskure Demokratie-Maschine, Sind Wahlcomputer manipulationssicher?, c't 20/06, S. 86
  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
  • Naive E-Wähler, Rechtliche und technische Probleme bei Wahlcomputern in Deutschland, c't 15/06, S. 104
  • Der Stift-Kompromiss, Das Hamburger Landeswahlamt propagiert fürs Voting den digitalen Wahlstift, c't 6/06, S. 90
  • "Der schleichende Verfall der öffentlichen Kontrolle", Der 22C3 diskutiert über Wahlen per Internet und E-Voting, c't 2/06, S. 20
  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
  • Dreimal drücken – fertig?, E-Voting-Großeinsatz bei der Bundestagswahl, c't 19/05, S. 54
  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /