Seitencrash Zulassungsvoraussetzung für Kindersitze
Ab sofort gilt eine neue UN-ECE-Regelung (ECE-R 129), nach der ein Kindersitz einen Seitenaufprall-Test bestehen muss, bevor er auf den Markt kommen darf. Die bisherige Regelung nach ECE-R 44 bleibt unverändert parallel bestehen: "Alte" Kindersitze können weiter genutzt werden
Rückwirkend zum 9. Juli 2013 tritt eine neue UN-ECE-Regelung in Kraft (ECE-R 129), nach der ein Kindersitz einen Seitenaufprall-Test bestehen muss, bevor er auf den Markt kommen darf. Die bisherige Regelung nach ECE-R 44 bleibt unverändert parallel bestehen. Eltern, die noch einen „alten“ Kindersitz im Einsatz haben, können diesen weiter nutzen. Das meldet der ADAC, der den Seiten-Crash seit 14 Jahren bei seinem jährlichen Kindersitztest durchführt und sich seither für diese Vorschrift eingesetzt hat.
(Bild: ADAC (beide))
Die Einführung der neuen Sitze auf dem deutschen Markt wird noch dauern, da zuerst die Straßenverkehrsordnung bezüglich der neuen UN-ECE Richtlinie angepasst werden muss. Außerdem gibt es derzeit noch keine Autos, in die die neuen Sitze eingebaut werden dürften, da es auch hier einer Zulassung bedarf.
Außerdem müssen Kinder bis zum Alter von 15 Monaten entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Auch diese Regelung gilt nur für Sitze mit der neuen Zulassung. Das rückwärtige Sitzen ist für kleine Kinder sicherer, weil der empfindliche Nackenbereich beim Unfall dadurch besser geschützt ist. Bisher haben Eltern häufig zu früh in einen vorwärtsgerichteten Sitz gewechselt, weil die aktuell geltenden neun Kilogramm bei Babys auch bereits ab rund acht Monaten erreicht werden können.
Der passende Sitz wird anhand der Körpergröße ausgewählt. Eltern soll es so leichter fallen, den passenden Sitz zu finden. Der ADAC empfiehlt, während der mehrjährigen Übergangsphase, in der beide Richtlinien gelten, die Größe und das Gewicht des Kindes beim Kauf eines Sitzes genau zu kennen. (fpi)