Kontrolle von Briefen an Berliner Zeitungen kritisiert

Das Redaktionsgeheimnis müsse Vorrang vor staatlichen Ermittlungen haben, sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands. Berliner Morgenpost und Berliner Zeitung sprachen von einem "Angriff auf die Pressefreiheit".

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Von
  • dpa

Die Kontrolle von Briefen an vier Berliner Tageszeitungen durch die Bundesanwaltschaft ist auf scharfe Kritik gestoßen. Das Redaktionsgeheimnis müsse Vorrang vor staatlichen Ermittlungen haben, sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken, am Freitag. Die Redaktion der Berliner Zeitung und der Chefredakteur der Berliner Morgenpost, Carsten Erdmann, sprachen von einem "Angriff auf die Pressefreiheit". Die Fahnder hatten Briefe durchleuchtet und geöffnet. Grund war die Suche nach Bekennerschreiben der linksextremen "militanten gruppe" (mg). Derweil erhob die Gewerkschaft ver.di weitere Vorwürfe.

Morgenpost-Chefredakteur Erdmann, die Redaktion der Berliner Zeitung und die Gewerkschaft ver.di kritisierten, der Informantenschutz werde ausgehebelt. "Wir fordern die Bundesanwaltschaft auf, Ermittlungsmethoden auf Kosten der Pressefreiheit zu unterlassen", erklärte die Redaktion der Berliner Zeitung. Der Medienkonzern Axel Springer schließt rechtliche Schritte gegen die richterlich genehmigte Ausspähung nicht aus. Von der Kontrollaktion waren die Berliner Zeitung und der Tagesspiegel sowie die Springer-Blätter B.Z. und Berliner Morgenpost betroffen.

Mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" hatten in der Nacht zum 18. Mai in Berlin zwei Polizeifahrzeuge angezündet. Anschließend wurde die Kontrolle der Postsendungen beschlossen. In den zwei geöffneten Briefen wurden Bekennerschreiben gefunden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft blieben die restlichen Briefe ungeöffnet. Die Ermittlungen zur "militanten gruppe" waren auch durch das Vorgehen gegen Andrej H. in die Kritik geraten; das BGH hatte den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Ende Oktober aufgehoben. Wissenschaftler aus aller Welt hatten gegen die Ìnhaftierung des Soziologen protestiert. Kritisiert wurden vor allem die fragwürdigen Begründungen. Beispielsweise soll der Soziologe einige Begriffe gebraucht haben, die auch in den Schriften der "mg" aufgetaucht sind. Das wurde durch Internetrecherchen herausgefunden.

Nach Informationen der Gewerkschaft ver.di hat das Bundeskriminalamt im März dieses Jahres außerdem eine Internetseite mit Informationen über die "militante gruppe" geschaltet. Anschließend seien alle Besucher der Seite registriert worden. Laut ver.di wurden 417 IP-Adressen ausgewertet. Von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gab es dazu keinen Kommentar. Generell gelten solche Homepages aber bei den Fahndern als ein übliches Mittel, mit dem beispielsweise bei Kinderpornografie auffälliges Klickverhalten registriert wird. (dpa) / (jk)