NSA hat Zehntausende inländische E-Mails gesammelt

Der US-Geheimdienst hat bis Ende 2011 in jährlich zehntausenden Fällen komplett inländische Kommunikation gesammelt und damit das Geheimgericht FISC verärgert. Das Dokument mit der Kritik wurde nun veröffentlicht.

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Bereits im Oktober 2011 hat ein Richter am US-Geheimgericht FISC festgestellt, dass sich die NSA in zehntausenden, "wenn nicht sogar mehr" Fällen Internetkommunikation angeeignet hat, die zwischen US-Bürgern ausgetauscht wurde. Insgesamt könnte es sich um 56.000 Fälle pro Jahr handeln, geht aus einem nun veröffentlichten Urteil von John Bates hervor, der damals vorsitzender Richter am FISC war. Außerdem habe das US-Justizministerium dem Geheimgericht mitgeteilt, dass bereits seit drei Jahren solche inländischen Nachrichten abgefangen würden. Diese Überwachung eigener Staatsbürger ist dem US-Geheimdienst nur in ganz engen Grenzen erlaubt und wurde danach gestoppt.

Die gesammelten inländischen Nachrichten machen nur einen Teil der rund 250 Millionen Kommunikationsvorgänge aus, die die NSA demnach jedes Jahr sammelt, berichtet die New York Times. Der Richter schreibt jedoch, es sei bereits das dritte Mal in weniger als drei Jahren, dass die Regierung eine grundlegend falsche Angabe über das Ausmaß eines großen Sammelprogramms gemacht habe. Einer der beiden anderen Fälle hatte die Sammlung inländischer Telefon-Verbindungsdaten betroffen, das Programm, mit dessen Enthüllung die NSA-Affäre ihren Ausgang genommen hat.

Der Richter stellte außerdem fest, dass die Datenbank mit Metadaten "routinemäßig" mit Abfragebegriffen durchsucht worden sei, die den Bestimmungen widersprochen hätten. Gegen diese Anforderung sei so regelmäßig und systematisch verstoßen worden, dass man "fairerweise sagen kann, dieses entscheidende Element hat nie effektiv funktioniert". Ein weiteres Dokument, das auch auf dem neuen Tumblr des US-Geheimdienstkoordinators veröffentlicht wurde, zeigt nun, dass es Analysten der CIA und NSA inzwischen erlaubt ist, in ihren Datenbanken mit E-Mails und Telefondaten nach US-Personen zu suchen.

Die Electronic Frontier Foundation hatte die Veröffentlichung des Dokuments bereits Mitte 2012 verlangt und bezeichnete ihren Erfolg nun als "Sieg". Entgegen der ursprünglichen Hoffnung der Bürgerrechtsorganisation, ist das Urteil aber an vielen Stellen geschwärzt. (mho)