Gericht: Durchsuchungen bei Rostocker Feuerwehren waren rechtswidrig

Stadt und Staatsanwaltschaft sind mit der ungenehmigten Durchsuchung der Feuerwachen zu weit gegangen, meint das Amtsgericht Rostock. In der Affäre geht es um Missbrauch von Daten aus der Einsatzleitstelle.

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  • dpa

Das Amtsgericht Rostock hat die Durchsuchung von zwei Rostocker Feuerwachen ohne richterliche Genehmigung für rechtswidrig erklärt. Die Durchsuchungsanordnungen der Stadt und Staatsanwaltschaft werden aufgehoben, die Maßnahmen seien unverzüglich abzubrechen, sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur dpa und betonte, dieser Beschluss bedeute nicht, dass es keinen Verstoß gegen geltende Gesetze gegeben habe.

Bei den Durchsuchungen der Feuerwachen war am vergangenen Freitag laut Staatsanwaltschaft fremde Software gefunden worden, mit der gezielter Datenmissbrauch möglich sein soll. Aus Verärgerung über die Durchsuchung und einen möglichen Generalverdacht gegen die Freiwilligen Feuerwehren haben seit Montag gut 100 der insgesamt 180 Feuerwehrleute ihren Dienst eingestellt. Die Wachen sind deshalb nicht einsatzfähig, die Berufsfeuerwehr übernimmt deren Aufgaben.

Laut Amtsgericht habe keine Gefahr im Verzug vorgelegen, der sogenannte Richtervorbehalt sei umgangen worden. Der besagt, dass zum Beispiel Durchsuchungen vorher von einem Richter geprüft und genehmigt werden müssen. Nach Aktenlage sei davon auszugehen, dass es schon lange Zeit bekannt gewesen war, dass aus den Wachen möglicherweise Daten weitergegeben werden, hieß es beim Amtsgericht weiter. Es hätte durchaus auch noch am vergangenen Freitag die Zeit und Möglichkeit gegeben, die Genehmigung beim Amtsgericht einzuholen.

Hintergrund ist offenbar, dass mit den beschlagnahmten Computern Informationen über Einsätze von Feuerwehr und Polizei an Medienvertreter weitergegeben wurden. Die Staatsanwaltschaft will das unter Hinweis auf laufende Ermittlungen gegenüber heise online nicht bestätigen, teilt aber mit, es seien "sensible, höchstpersönliche Daten" betroffen, darunter "Datum, Uhrzeit, beauftragte Einsatzkräfte" sowie "Namen der verletzten Personen, deren Adresse sowie eine Kurzbeschreibung der per Notruf erhobenen Verletzungen/Krankheitsbilder".

Mit der persönlichen Natur dieser Daten begründet die Staatsanwaltschaft Rostock auch die Beschlagnahme ohne Richterbeschluss. Die Behörde hat nach eigenen Angaben am Donnerstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt. "Anlass für die Entscheidung der Strafverfolgungsorgane war eine zum Zeitpunkt der Maßnahmen, so von der Hansestadt Rostock mitgeteilte, akute Gefährdungssituation für hochsensible Daten der Rettungsleitstelle", teilte die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihres Einspruchs beim Landgericht mit. Die Auswertung der beschlagnahmten Rechentechnik sei "angesichts des sich inzwischen erhärteten Tatverdachts" zwingend erforderlich. ()