Justizministerin erleichtert, dass Deutschland keinen Patriot Act hat

Bei einer Debatte zum Grundrechtsschutz in der digitalen Welt betonte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass die Bundesrepublik eine andere Rechtsordnung als die USA habe. Ein Fall Manning sei hier nicht denkbar.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte bei einer Debatte mit Schülern zum Grundrechtsschutz in der digitalen Welt, dass Deutschland eine andere Rechtsordnung als die USA habe und weniger Überwachung durch Sicherheitsbehörden zulasse. "Ich bin sind sehr froh, dass wir den Patriot Act nicht als nationales Gesetz haben", erklärte die FDP-Politikerin am Samstag beim Tag der offenen Tür des Justizressorts und der Bundesregierung in Berlin. Das Anti-Terror-Gesetz der Vereinigten Staaten ermögliche "auf ganz andere Weise den Zugang von Geheimdiensten zu persönlichen Daten" als hiesige Sicherheitsbestimmungen.

Die mit auf dem Podium sitzenden Jugendlichen hatten sich zuvor erstaunt gezeigt über das von Edward Snowden enthüllte Ausmaß der Internetbespitzelung durch die National Security Agency (NSA). Zudem hätte man es "super" gefunden, wenn Deutschland angesichts der PRISM-Affäre den USA stärker die Stirn und Snowden etwa Asyl geboten hätte, meinten zwei Teilnehmer.

Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich, dass ausländische Geheimdienste auf Inhalte und sonstige Umstände der Telekommunikation wie Verbindungsdaten auf deutschem Boden nicht zugreifen dürften. Es sei auch der NSA nicht gestattet, entsprechende hiesige Gesetze zu verletzten. Dies habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) US-Präsident Barack Obama klar gesagt. Zugleich räumte sie ein, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) mit der NSA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA "wohl einen Austausch vereinbart" habe. Die Details seien als geheim eingestuft, die Übereinkunft läge auch im Justizministerium nicht vor. Diskutiert werde darüber im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags.

Allgemein hob die Liberale hervor, dass die USA zu "unseren Freunden" gehörten. "Wir haben gemeinsam viele Vorstellungen von Demokratie, Bürgerrechten und Privatsphäre." Es gebe hier vermutlich mehr Übereinstimmungen als etwa mit der Russischen Föderation. Kritik sei gerade auch gegenüber Freunden erlaubt und habe dort vielleicht sogar eine größere Wirkung als gegenüber anderen Staaten.

Gleichwohl müsste Leutheusser-Schnarrenberger zufolge auch hierzulande ein Fall intensiv geprüft werden, "wenn einer in Deutschland Daten vom BND hackt, auf eine CD presst und irgendwo veröffentlicht". Dies könne auch gegen deutsche Strafbestimmungen und Regeln zum Geheimnisschutz verstoßen. Dennoch sei die Verurteilung eines Whistleblowers wie des Wikileaks-Informanten Bradley beziehungsweise Chelsea Manning zu 35 Jahren Haft in der Bundesrepublik nicht denkbar. Selbst eine lebenslang verhängte Strafe werde hierzulande spätestens nach 16 Jahren überprüft.

Beim Thema Datenschutz generell stimmte die Ministerin mit den Vorstellungen der Schüler überein: "Was ich mache, mit Freunden oder Zuhause, geht andere wie den Staat oder Unternehmen nichts an." Dies habe nichts damit zu tun, "dass man etwas zu verbergen hätte". Wer etwas in die Welt hinaustragen und mit anderen teilen wolle, solle dies aber natürlich auch tun können. Der Gesetzgeber müsse zur Sicherung der Privatsphäre in der vernetzten Welt umdenken. Wichtig sei es, angesichts des grenzenlosen Datenflusses zumindest in Europa Anforderungen aufzustellen, wie eine Zustimmung in die Verwendbarkeit personenbezogener Informationen ausgedrückt und festgeschrieben werden könne.

Um illegale Inhalte wie Kinderpornographie oder rechtsextremes Gedankengut aus dem Netz zu verbannen, plädierten mehrere Diskutierende für das Sperren von Konten etwa bei Facebook oder den Einsatz von Filtern, wenn dieser technisch "umsetzbar" sei. Die Ressortchefin gab dagegen zu bedenken, dass damit private Konzerne zu große Macht erhalten könnten und bei einem unrechtmäßigen Ausschluss aus einer Online-Gemeinschaft Betroffene im Zweifelsfall in den USA dagegen klagen müssten.

Zu Filtern und Websperren merkte die Ministerin an, dass diese leicht umgangen werden könnten. Da sie zu den technisch "ganz Naiven" gehöre, habe sie sich das vorführen lassen und sei zu dem Schluss gekommen, dass derlei Verfahren "von der Wirkung her nicht ergiebig" seien. Zudem hätten sie eine "überschießende Tendenz": So sei einmal sogar eine um Aufklärung bemühte Homepage der FDP-Bundesgeschäftsstelle in so einen Filter hineingeraten und blockiert worden.

"Wir setzen daher auf das Löschen", stellte Leutheusser-Schnarrenberger klar. Hierzulande gebe es zur Bewältigung dieser "Riesen-Daueraufgabe" ein Netzwerk von Meldestellen, Einrichtungen wie jugendschutz.net sowie das Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter, die sich parallel auch um die Strafverfolgung in diesem Bereich kümmerten. International sei die Kooperation etwa mit den USA oder Russland deutlich verbessert worden, sodass Missbrauchsbilder schnell gelöscht würden. (keh)