Weiter viele Fragen offen bei der Vorratsdatenspeicherung

Oppositionspolitiker und Bürgerrechtler zeigen sich zuversichtlich, dass die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren noch gerichtlich gekippt wird - und sprechen von einem "Taschenspielertrick" des Europäischen Gerichtshofs.

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Oppositionspolitiker, Datenschützer und Bürgerrechtler haben mit Enttäuschung und teils scharfer Kritik auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der formalen Basis der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung reagiert. "Die heutige Entscheidung trägt leider nicht dazu bei, den europäischen Rechtsstandard des Datenschutzes zu verbessern", beklagte etwa die Vorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will. "Der Datenschutz bleibt auf europäischer Ebene weiterhin ein Anhängsel des Wettbewerbsrechts." Dies sei eine fatal "falsche konzeptionelle Einordnung" der Sicherung der Privatsphäre von rund 480 Millionen EU-Bürgern.

Die Luxemburger Richter hätten sich eines "Taschenspielertricks" bedient, beklagt die Berliner Rechtsprofessorin. Es sei zwar richtig, dass die Richtlinie die Speicherung bei den privaten Telekommunikationsbetreibern beschreibe. "Jedoch sind die Provider hierbei nur Mittel zum Zweck." Die Daten würden nicht für sie, sondern für den späteren Zugriff staatlicher Stellen gespeichert, stellte Will klar. Der Zweck der Vorratsdatenspeicherung gehe eindeutig schon aus Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie hervor: Sie diene der "Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten".

Die Juristen am EuGH sahen den Fall ganz anders. Die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen brächten "selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedsstaaten mit sich", schreiben sie in ihrem Urteil. Die Bestimmungen seien im Wesentlichen auf die Tätigkeiten der Diensteanbieter beschränkt. Sie würden nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten regeln. Die Provider müssten auch "nur die Daten, die im Zuge der Bereitstellung der betreffenden Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet wurden, auf Vorrat speichern". Diese Bits und Bytes seien "eng mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit der Anbieter verbunden". Nicht im Einzelnen beachtet hat der EuGH, dass TK-Anbieter bei Flatrates Verbindungsdaten nicht mehr quasi automatisch erfassen.

Mit diesem Argument begründeten die Richter auch, dass sie zuvor noch das erste Abkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten wegen falsch gewählter Rechtsgrundlage kassiert hatten. Die entsprechende Entscheidung zum Transfer von Passenger Name Records (PNR) habe eine Datenverarbeitung zum Gegenstand, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung durch die Fluggesellschaften erforderlich war, heißt es in dem Urteil. Vielmehr sei der Transfer der bei den Fluglinien anfallenden PNR "als erforderlich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken angesehen" worden.

Zugleich erkannten die Richter die dem Gerichtshof "vorgelegten Beweise" an, wonach die Verbindungs- und Standortdaten aus der elektronischen Kommunikation ein wirksames Mittel seien, "um Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen festzustellen und zu ahnden". Deswegen hätten einzelne Mitgliedsstaaten auch bereits Maßnahmen erlassen, um Diensteanbietern Verpflichtungen hinsichtlich der Vorratsspeicherung solcher Daten aufzuerlegen. Die Richtlinie diene damit vorrangig der Marktharmonisierung.

Die Hoffnungen der Gegner einer pauschalen Protokollierung von Nutzerspuren richten sich nun zunächst auf die nationalen Verfassungsgerichte. Hierzulande etwa haben sich über 34.000 Bürger einer "Massenbeschwerde" gegen die Anfang 2008 eingeführten Regeln zur Telekommunikationsüberwachung angeschlossen. Trotz des Rückschlags aus Luxemburg zeigte sich so Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der Liberalen im EU-Parlament zuversichtlich, dass die Massendatenlagerung "noch gekippt werden kann". Es sei jetzt Sache etwa des Bundesverfassungsgerichts, den Fall erneut dem EuGH vorzulegen. Dieses Mal aber mit der bisher noch nicht erfolgten Maßgabe, die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten zu prüfen. Der FDP-Politiker ist sich selbst sicher, "dass es nicht im Sinne des deutschen Grundgesetzes ist, verdachtsunabhängig Daten von Bürgern zu speichern".

Die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger erklärte, dass der EuGH mit seinem Richtspruch "leider Fehlentwicklungen der EU in Richtung Überwachungsstaat unterstützt". Sie forderte die Regierungen der EU-Staaten auf, Grundrechtsverletzungen zu verhindern und kündigte neue Initiativen gegen Orwellsche Szenarien im EU-Parlament an. "Vor allem müssen alle Mittel genutzt werden, um die Vorratsdatenspeicherung so begrenzt wie möglich einzusetzen."

Für die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, ist das Urteil gerade keine Vorentscheidung für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die "erheblichen und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe zum Gegenstand hat". Auch wenn der EuGH bestätigt habe, dass die EU eine grundsätzliche Regelungskompetenz in diesem Bereich hat, heiße das nicht, dass Brüssel "diese Regelung so hätte beschließen dürfen". Jan Korte, Innenexperte der Linke, appellierte an die große Koalition, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schon jetzt aufzuheben und von ihrem Plan, Internet-Anbieter zur anlassunabhängigen Protokollierung zu ermächtigen, Abstand nehmen. Der Rechtsexperte der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei rechtsstaatlich fragwürdig und "zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weder besonders geeignet noch effektiv". Seine Kollegin bei der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, fürchtet, dass das Urteil einer wachsenden Europa-Skepsis Vorschub leisten könne.

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte, Thilo Weichert, empfahl im Gespräch mit heise online den Karlsruher Richtern wie Alvaro, den EuGH unter anderen Vorzeichen erneut mit der Prüfung der Vorratsdatenspeicherung zu beauftragen. Das aktuelle Urteil sei aus Grundrechtsperspektive der "worst case". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält weiterhin eine Begutachtung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht für erforderlich. Die anlasslose, millionenfache Aufzeichnung der Nutzerspuren stelle einen "nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar".

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (pmz)