Drohnen für die Bundeswehr: Aufklärer ohne Datenschutz?

Das Aufklärungssystem ISIS sollte an Bord des Euro Hawk eine breite Spanne von Funkfrequenzen erkennen; theoretisch kann damit auch GSM-Mobilfunk mitgeschnitten und analysiert werden. Ein Datenschutzkonzept für Aufklärungsdrohnen gibt es aber nicht.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Langstreckendrohne Euro Hawk auf der ILA 2012: Das Projekt Euro Hawk ist gestorben, das eingesetzte Aufklärungssystem ISIS nicht. Ein eigentlich notwendiges Datenschutzkonzept fehlt.

(Bild: Detlef Borchers / heise online )

Der Untersuchungsausschuss zum Euro Hawk hat am gestrigen Montag seine Arbeit beendet. Während die Regierungskoalition meint, dass Verteidigungsminister Thomas de Maizière entlastet wurde, glauben SPD und Grüne, dass de Maizière mit zahlreichen Unterlagen versorgt wurde und sehr wohl über den Stand des gescheiterten Projektes informiert war. Das Sondervotum der Linken wirft eine neue Frage auf. Danach gibt es für das Aufklärungssystem kein Datenschutzkonzept.

Während der Euro Hawk am Boden bleibt bzw. in die USA zurück überführt wird, hat das Aufklärungssystem ISIS nach den nunmehr beendeten Testflügen eine große Zukunft vor sich. Schließlich ist ISIS das Modul, mit dem man hübsch gucken kann, wie dies ein Sprecher des Verteidigungsministeriums formulierte.

Ende September soll ein Bericht erscheinen, wie das SIGINT-System die "Fähigkeitslücke" der Bundeswehr schließen soll, deren Existenz im Untersuchungsausschuss diskutiert wurde. Die derzeitige Lücke in der elekronischen Kampfführung besteht darin, dass die Position von gegnerischen Ortungsanlagen genau bekannt sein muss, damit angreifende Flugzeuge (und Schiffe) Tarnmaßnahmen ergreifen können. Diese Lücke ist derzeit hypothetisch, weil es derzeit keine Operationen der Bundeswehr gibt, bei denen eine gegnerische Luftabwehr existiert. Ein solcher Fall hätte allenfalls beim Libyen-Einsatz der NATO eintreten können. Entsprechend heißt es in den Bundeswehr-Materialien des Untersuchungsausschuss: "Die Fähigkeitslücke SIGINT hat sich in den letzten Jahren nicht ausgewirkt, weil in keinem Einsatz eine Bedrohung durch technologisch anspruchsvolle Systeme bestand. Bei Eintritt eines solchen Falls würde die Fähigkeitslücke prägnant und wirkte sich gleichermaßen nachteilig auf die eigene Durchsetzungsfähigkeit und den Schutz eigener Kräfte aus."

Das Erkennen, Aufzeichnen und Katalogisieren von Emitter-Frequenzen durch ISIS kann durchgeführt werden, sobald das Aufklärungssystem in einem Flugträger vom Boden abhebt. Technisch kann ISIS eine breite Spanne von Funkfrequenzen erkennen, nicht nur den Radarfunk. Deshalb muss aus Gründen des Datenschutzes unterbunden werden, dass ISIS beim Flug über Deutschland beispielsweise den GSM-Mobilfunk mitschneidet und analysiert. Auf die Nachfrage nach dem Datenschutzkonzept von ISIS erhielt der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko die Auskunft, dass Überwachungsdrohnen grundsätzlich in dem gesetzlich geregelten Umfang kontrolliert werden, soweit personenbezogene Daten anfallen. Außerdem würde eine "Initiativbeteiligung" des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 23. Juli 2013 vorliegen. Im Klartext: An diesem Datum fragte die von Peter Schaar geleitete Behörde erstmals nach, ob für ISIS ein Datenschutzkonzept vorliegt.

Interne Mail-Dokumente der Bundeswehr zur Beantwortung der Linken-Anfrage, die u.a. dem Handelsblatt zugespielt wurden, sprechen eine andere Sprache. Da fragte ein Teilnehmer, ob es hoffentlich überhaupt ein Datenschutzkonzept für den Euro Hawk gibt. Ein anderer regte an, die Anfrage so zu beantworten: "Da sich der Euro Hawk noch nicht in der Nutzung der Bundeswehr befindet, ist eine verbindliche Festlegung noch nicht erfolgt." Ein Dritter schreibt, dass der Beauftragte für den Datenschutz bei der Bundeswehr noch nicht einmal kontaktiert wurde. Für den Nachfrager Andrej Hunko stellt sich damit die Frage, wie die Bundeswehr zu einem Datenschutzkonzept gezwungen werden kann, bevor ISIS mit einem anderen Flugzeug aufsteigt. (jk)