Kartellamt: Amazon lenkt im Streit um Preisauflagen ein

Der US-Handelsriese will Händlern auf seinem Marktplatz keine Vorgaben zur Preisgestaltung mehr machen und hofft offenbar, so die Wettbewerbshüter milde zu stimmen. Die prüfen unterdessen weiter.

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Im Kartellstreit um Preisvorgaben für Händler lenkt der Online-Handelsriese Amazon offenbar ein. Das Unternehmen habe sich bereit erklärt, die sogenannte Preisparität gegenüber Händlern auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform seien bereits entsprechend geändert worden – zumindest für einen Teil der Händler.

Amazon war ins Visier der Wettbewerbshüter geraten, weil das Unternehmen den auf seinem Marktplatz aktiven Händlern seit April 2010 untersagt, Waren über andere Vertriebskanäle zu niedrigeren Preisen als bei Amazon zu verkaufen. Das Bundeskartellamt hält diese Praxis für wettbewerbsrechtlich bedenklich und hatte eine Untersuchung eingeleitet, für die zahlreiche Händler befragt wurden. Auch Wettbewerber gehen deswegen gegen Amazon vor.

In den Geschäftsbedingungen für den deutschen Amazon-Marketplace sind die Vorgaben zur sogenannten Preisparität allerdings weiterhin enthalten. Die erweiterten Vertragsbedingungen auf der europäischen Handelsplattform (Amazon Seller Central – nur für registrierte Händler zugänglich) wurden hingegen zuletzt am 20. August angepasst und enthalten keine expliziten Vorgaben in puncto Preisparität. Amazon hat auf eine Anfrage von heise resale bisher nicht reagiert.

Die Wettbewerbshüter wollen nun prüfen, ob sie die Untersuchung damit zu den Akten legen können. "Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Voraussetzung sei aber, das Amazon "endgültig" Abstand von der Preisparität nimmt. "All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung." (vbr)