Veröffentlichung von Piraten-Petition gegen Spionageprogramm Tempora abgelehnt

Mit einer Petition wollen die Piraten erreichen, dass die Bundesregierung gegen Tempora vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt. Der Petitionssausschuss lehnte die Veröffentlichung nun ab.

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Der Petitionsausschuss des Bundestags hat die Veröffentlichung einer Petition der Piratenpartei für eine Klage gegen das britische Spähprogramm Tempora abgelehnt. Aus einem Schreiben des Ausschusses an die politische Geschäftsführerin der Partei, Katharina Nocun, das der Piratenpolitiker Patrick Breyer auf seiner Website veröffentlicht hat, geht hervor, die Petition würde weder eine lebhafte noch eine sachliche öffentliche Diskussion anregen oder sei nicht konkret genug. Daher werde die Eingabe nicht auf der Website des Petitionsausschusses veröffentlicht.

Die Piratenpartei will erreichen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, ein Verfahren gegen Tempora vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Verstoßes gegen EU-Grundrechte einzuleiten. Das Spionageprogramm war im Zuge der Enthüllungen durch den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden im Juni durch den britischen Guardian bekannt gemacht worden. Dabei hieß es, der Geheimdienst GCHQ (Government Communications Headquarters) habe sich Zugang zu den transatlantischen Glasfaserkabeln beschafft und dort "Unmengen von Daten" abgeschöpft, die dann mit den US-Partnern von der NSA (National Security Agency) geteilt würden.

Nach Ansicht der Piraten seien hierdurch persönliche wie geschäftliche Telefongespräche, E-Mails und die Internetnutzung von Millionen unschuldiger Menschen illegal abgegriffen worden. Die Klage solle helfen, dass Tempora gestoppt wird und dass ein internationales Abkommen zur Überwachungsabrüstung und zum Schutz der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation geschlossen wird. Die Piraten meinen, bisher fehle eine "intensive und sachliche Debatte über die ausufernde Überwachung durch immer neue Programme und die Grenzen der geheimdienstlichen Arbeit", vor allem im Parlament. Nocun meint, das sei offensichtlich nicht erwünscht.

Der Petitionsausschuss unterscheidet zwischen Petitionen ohne Veröffentlichung – zum Beispiel bei persönlichen Anliegen – und mit Veröffentlichung. Wenn eine Petition veröffentlicht wird, können alle registrierten Nutzer des Portals sie elektronisch mitzeichnen und in eigenen Foren Diskussionsbeiträge erstellen. Wenn der Petent innerhalb von drei Wochen mindestens 50.000 Unterstützer gewinnt, hat er das Recht, sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss zu diskutieren. Das gelang zum Beispiel dem Physikstudenten Johannes Scheller im Juni, dem es angesichts der Pläne der Deutschen Telekom für eine Flatrate-Drossel um die Wahrung der Netzneutralität ging. Unabhängig von der Anzahl an Unterstützern werde aber jede Petition parlamentarisch geprüft, heißt es auf der Website des Petitionsausschusses. (anw)