Kindles Vorlesefunktion bringt Rechteinhaber auf

Ein Vertreter der US-Autorenvereinigung kritisiert die Vorlesefunktion von Amazons neuem E-Book-Lesegerät. Das berühre Verwertungsrechte, die Amazon nicht erworben habe. Experten sehen das nicht unbedingt so.

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Die Vorlesefunktion des neuen E-Book-Readers von Amazon bereitet den Rechteinhabern Kopfschmerzen. "Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen", erklärt der Chef der US-Autorenvereinigung Authors Guild, Paul Aiken, gegenüber dem Wall Street Journal. Dafür ist nach Ansicht der Autoren der Erwerb gesonderter Verwertungsrechte nötig. Nach dieser Lesart verstößt Kindle 2 gegen das US-Copyright. Experten können dem allerdings nicht unbedingt folgen.

Strittig ist noch, ob und in welcher Form das erfolgreiche Lesegerät die Rechte der Autoren und Verlage verletzt. Gegenüber dem Branchendienst CNet bezweifelt Harvard-Professor Jonathan Zittrain einen Verstoß gegen das Copyright, weil keine Kopie angefertigt werde. Allerdings könne die Funktion als nicht autorisierte öffentliche Aufführung interpretiert werden – was einen Verstoß gegen das Gesetz darstelle. Diese Ansicht teilt auch Fachanwalt Ben Sheffner. Allerdings könne man dagegen auch argumentieren, dass Kindle nur eine Vielzahl legaler Privataufführungen ermögliche, meinte er. (vbr)