Globaler elektronischer Ärzteausweis beschlossen
Die "Health Professional Card" soll Ärzte weltweit für die elektronische Kommunikation identifizieren und eine erweiterte Versichertenkarte ermöglichen.
Die Verwendung von Chipkarten im Gesundheitswesen geht in eine neue Runde – nicht bei den Versicherten, aber bei den Ärzten. Wie Gottfried Dietzel, Leiter der Projektgruppe Telematik im Bundesgesundheitsministerium, zum Auftakt der am 4. und 5. Mai in Berlin stattfindenden Abschlusskonferenz für das Global Healthcare Applications Project (GHAP) mitteilte, hat sich eine Expertenrunde von Vertretern der G8-Länder jetzt auf eine gemeinsame Interoperabilitäts-Spezifikation für die Health Professional Card (HPC) verständigt.
Die HPC ist ein elektronischer Ärzteausweis in Form einer SmartCard, der auf dem Cover den Namen, ein Foto und die Kennnummer des Arztes enthält, dank des Prozessors auf der Karte aber auch digitale Signatur-, Authentisierungs- und Verschlüsselungsfunktionen übernimmt. Der Ausweis soll in erster Linie in Praxen und Krankenhäusern genutzt werden und dient dem sicheren Dokumentenaustausch sowie zur Sicherung der Kommunikation über offene Netze. Aus Performancegründen findet die Verschlüsselung von Dokumenten und die End-zu-End-Sicherung von Online-Dialogen allerdings nicht auf der Karte selbst, sondern in einem separaten Security-Toolkit auf den beteiligten Rechnern statt; die HPC übernimmt nur die Vereinbarung und Überprüfung der kryptografischen Schlüssel.
Die Einigung ist ein Ergebnis des GHAP-Teilprojekts Internationale Harmonisierung beim Einsatz von Datenkarten im Gesundheitswesen. "Damit wird in Zukunft der deutsche Arzt in Japan als Empfänger vertrauenswürdiger medizinischer Informationen anerkannt werden“, erklärte Dietzel in Berlin. Die HPC ist aber auch die Voraussetzung für die Einführung einer erweiterten Versichertenkarte. Die derzeitigen, in der Bundesrepublik 1995 eingeführten Karten enthalten nur einen Speicherchip mit einem beschränkten Satz von Angaben, der ausschließlich zu Abrechnungszwecken zwischen Arzt und Krankenkasse dient. Künftige Versicherten-SmartCards sind mit einem Prozessorchip versehen und werden, kryptografisch gesichert, auch Patienten- und Behandlungsdaten enthalten können, die – etwa im Notfall – aufwändige Erfassungen der Krankengeschichte oder Analysen ersparen. Der Zugriff auf den geschützten Bereich der Karte ist dann nur dem Arzt mit der HPC möglich.
Weitere Teilprojekte des unter deutscher FederfĂĽhrung stehenden GHAP widmen sich unter anderem der Telemedizin, der weltweiten Vernetzung von Public-Health-Datenbanken, dem Aufbau von Referenz-Datenbanken fĂĽr medizinische Bilddaten sowie der Aus- und Fortbildung ĂĽber interaktive TV- und Multimedia-Programme wie beispielsweise der Internationalen Online-Akademie fĂĽr Zahnheilkunde und orale Medizin. Das GHAP-Programm war 1995 von einer Ministerkonferenz der G8-Staaten als einer von elf Schwerpunkten auf dem Weg zur "globalen Informationsgesellschaft" ins Leben gerufen worden. (Richard Sietmann) (jk)