Wissenschaftler: Bundesrat soll Urheberrechtsreform stoppen

Aufschrei unter Wissenschaftlern: Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat den Bundesrat aufgefordert, der vom Bundestag beschlossenen "Open Access"-Regelung im Urheberrecht nicht zuzustimmen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat den Bundesrat aufgefordert, der vom Bundestag im Juni beschlossenen Initiative für eine weitere Änderung des Urheberrechtsgesetzes nicht zuzustimmen. Stein des Anstoßes ist die darin enthaltene Bestimmung für ein neues "Zweitveröffentlichungsrecht" für Wissenschaftspublikationen.

Forscher sollen demnach künftig Artikel zwölf Monate nach Erstveröffentlichung mit Verweis auf die ursprüngliche Publikation im Internet zugänglich machen dürfen. Die Beiträge müssen "im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungstätigkeit entstanden" und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich herauskommenden Sammlung erschienen sein. Das Parlament möchte so einen Schritt in Richtung "Open Access" gehen.

Dem Bündnis geht der Vorstoß aber nicht weit genug. Es beklagt etwa, dass das "gesamte an Hochschulen beschäftigte wissenschaftliche Personal" aus der Regelung herausgenommen werde. Beiträge außerhalb von Zeitschriften würden nicht berücksichtigt. Die Frist, nach der das Recht in Anspruch genommen werden kann, sei mit einem Jahr viel zu lang. Das Zweitveröffentlichungsrecht gelte nur für Werke in der Autorenversion, nicht in der besser zitierbaren Verlagsversion.

Für die Vereinigung steht die Glaubwürdigkeit des Bundesrats auf dem Spiel, da dieser sich wiederholt für eine umfassendere "Open Access"-Bestimmung "für alle" stark gemacht habe. Ein "Nein" der Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 20. September böte die Chance, das Zweitverwertungsrecht nach der Neuwahl des Bundestags in einen größeren Kontext zu stellen.

Hinter dem Aktionsbündnis stehen unter anderem die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und die Max-Planck-Gesellschaft. Zuvor hatten auch schon das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht und die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die "Open Access-"Klausel als unzureichend kritisiert. (axk)