Private Datenschutzbeauftragte geben sich Berufsgrundsätze

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) will mit der erstmaligen Beschreibung von Arbeitsprinzipien Maßstäbe für seine Zunft setzen und so die offenen gesetzlichen Vorgaben des Berufsstands ausfüllen.

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Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) will mit der erstmaligen Beschreibung von Arbeitsprinzipien Maßstäbe für seine Zunft setzen. Die jetzt veröffentlichten Berufsgrundsätze (PDF-Datei) sollen nach Angaben der Vereinigung die vergleichsweise offenen gesetzlichen Vorgaben des Berufsstands konkretisieren. Vorbei seien die Zeiten, in denen allein die zwei Gesetzesbegriffe "Fachkunde" und "Zuverlässigkeit" das berufliche Dasein von Konzern-Datenschutzbeauftragten vage beschrieben hätten, meint der stellvertretende BvD-Vorsitzende Marco Biewald. Angesichts der Datenschutzskandale bei "Supermärkten, Telefonprovidern und nun auch Logistikunternehmen" tue Orientierung not.

31 Jahre nach der "Geburt" des Datenschutzbeauftragten im ersten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legt der Verband mit der Schrift auf 28 Seiten erstmals eine recht umfassende und greifbare Beschreibung des Tätigkeitsfelds vor. Sie reicht von der Beschreibung von Kernqualifikationen und Fachkenntnissen einschließlich einer eventuell erforderlichen Spezialisierung auf bestimmte IT-Verfahren über die Beschreibung von Prüfungs-, Beratungs- oder Gestaltungsaufgaben bis hin zur Angabe von Berichts- und Informationspflichten. Im abschließenden dritten Kapitel geht es um Anforderungen an die Berufsausübung etwa bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten oder in den Punkten Haftung, Verschwiegenheit und Präsenzpflichten.

Die Mitglieder des Berufsverbandes wollen Mitte März darüber entscheiden, ob die Berufsgrundsätze verbindlich werden sollen. Schon jetzt werde dank ihrer Hilfe aber der eigene Qualitätsanspruch von externen und internen Datenschutzbeauftragten bei ihren Beratungstätigkeiten "spürbar verbessert", meint der Verband. Die Mindeststandards hätten "bundesweiten Vorbildcharakter". (Stefan Krempl) / (anw)