Österreich schafft "Smart-Meter"-Zwang ab

In dem Nachbarland haben Strom- und Gaskunden nach einer Gesetzesänderung künftig die Wahl, ob sie einen herkömmlichen oder "intelligenten" Zähler haben wollen.

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Österreichische Strom- und Gaskunden haben künftig die Wahl, ob sie einen herkömmlichen Zähler oder einen elektronischen "Smart Meter" haben wollen. Die seit 2010 geltende Zwangsbeglückung mit "intelligenten" Zählern wurde abgeschafft. Darauf weist die Datenschutzorganisation ARGE Daten hin. Die Gesetzesnovellen bringen auch andere Verbesserungen für Energiekunden.

Demnach müssen intelligente Zähler den Stromverbrauch viertelstündlich und den Gasverbrauch stündlich erheben könne. Tatsächlich ausgelesen werden darf allerdings nur dann, wenn es für die Erfüllung eines Vertrages unbedingt notwendig ist oder der Verbraucher es ausdrücklich möchte. Ansonsten darf nur ein Tagesmesswert an den Netzbetreiber übermittelt werden. In brenzligen Situationen darf auch häufiger ausgelesen werden, um den Netzbetrieb aufrechtzuerhalten, aber danach müssen die Kunden und die Regulierungsbehörde informiert werden.

Von Smart Metern erzeugte Daten dürfen ausschließlich für Verrechnungs- und Informationszwecke herangezogen werden. Sie dürfen nicht für verwaltungs- oder zivilrechtliche Verfahren verwendet werden, zum Beispiel in einem Mietrechtsstreit. Bei Missbrauch der Daten drohen strafrechtlich Haft und bis zu 100.000 Euro Verwaltungsstrafe.

Energiekunden mit intelligentem Zähler können ihren Anbieter dazu ermächtigen, genauere Daten zu erheben und online zur Verfügung zu stellen. Dann muss der Kunde die Möglichkeit haben, seine Daten herunterzuladen und online zu löschen. Auch die Smart Meter selbst müssen mehr als den Zählerstand anzeigen.

Intelligente Stromzähler müssen zudem eine Schnittstelle aufweisen, über die der Nutzer seine Daten schnell auslesen kann. Damit soll es leichter werden, energiehungrigen Geräten auf die Schliche zu kommen. Die Schnittstelle soll per Verordnung spezifiziert werden. Warum Gaszähler keine Schnittstelle haben müssen, bleibt offen, zumal auch dort eine solche Verordnung vorgesehen ist. Die ARGE Daten vermutet eine Panne im Gesetzgebungsverfahren.

Die Novellen des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) sowie des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) sind tweilweise Anfang September in Kraft getreten, zum anderen Teil ist es zum Jahreswechsel so weit. Die ARGE Daten freut sich über die Novelle, kritisiert aber, dass die Datenschutz- und Sicherheitsbedenken nicht schon vor Jahren berücksichtigt wurden.

Verbrauchern rät sie, "sich vor der Installation eines Smart Meters genau über sämtliche Vor- und Nachteile des Gesamtsystems Smart Meters und über die Gesamtkosten zu informieren". Als Alternative gebe es im Bau- oder Elektronikmarkt günstige Messapparate für den Stromverbrauch einzelner Geräte. Zudem stellen manche Stromanbieter auf Anfrage Messgeräte kostenfrei zur Verfügung. (anw)