Zypries gegen erweiterte Geheimdienst-Befugnisse

Die Bundesjustizministerin stellt sich gegen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der CDU/CSU-Fraktion, die Befugnisse der Geheimdienste noch vor der Bundestagswahl deutlich auszubauen.

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  • dpa

In der Großen Koalition gibt es Streit über erweiterte Abhör- und Speicherrechte für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellt sich in der Neuen Osnabrücker Zeitung gegen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der CDU/CSU-Fraktion, die Befugnisse der Geheimdienste noch vor der Bundestagswahl deutlich auszubauen. "Die Union will kurz vor dem Ende der Legislaturperiode so nebenbei noch schnell einige sehr problematische – weil mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundene – Befugnisse regeln, über die seit Jahren gestritten wird", sagte Zypries der Zeitung. Das könne nicht funktionieren. Dafür seien die rechtlichen Probleme viel zu komplex.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte der Zeitung hingegen, er halte es für unverantwortlich, wenn der Gesetzgeber angesichts bestehender akuter Bedrohungslagen untätig bliebe. Auch das Innenministerium spricht nach Angaben der Zeitung in einem Schreiben an die Unionsfraktion von "dringendem Handlungsbedarf im Bereich der Nachrichtendienste" und will die "erforderlichen Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode durchsetzen".

Zur umfangreichen Wunschliste der Christdemokraten und -sozialen gehöre die Erlaubnis für die Geheimdienste, heimlich auf private Computer zuzugreifen, um via Internet geführte Telefonate belauschen oder E-Mails vor einer Verschlüsselung mitlesen zu können. CDU/CSU dringen zudem auf eine erweiterte Datensammlung des Verfassungsschutzes. Schäuble will dem Verfassungsschutz zudem Zugriff auf die Verbindungsdaten eröffnen, die für sechs Monate auf Vorrat bei den Telefon- und Internetanbietern gespeichert sind. Dies wäre nach den Worten der Justizministerin "ein kompletter Affront gegen das Bundesverfassungsgericht". Denn das Gericht habe entsprechende Befugnisse der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. "Wenn der Gesetzgeber nun einer endgültigen Klärung aus Karlsruhe vorgriffe, wäre das schlechter Stil." (dpa) / (anw)