Länder legen sich bei Entschädigung für TK-Überwachung quer

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Kostenerstattung von Hilfsleistungen beim Abhören und der Vorratsdatenspeicherung nicht passieren lassen und den Vermittlungsausschuss angerufen.

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Der Bundesrat hat dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Kostenerstattung von Hilfsleistungen der Provider beim Abhören der Telekommunikation und der Vorratsdatenspeicherung nicht zugestimmt. Vielmehr haben die Länderchefs in der Plenarsitzung am heutigen Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Sie folgten damit den Ausschuss-Empfehlungen. Der Widerstand der Länder bezieht sich vor allem auf die Höhe der Entschädigungen, die den Telekommunikationsunternehmen für Personal- und Leitungskosten zugebilligt werden können. Der Bundestag hat diese Ausgleichszahlungen nach Ansicht des Bundesrats deutlich zu hoch angesetzt.

Konkret wollen die Kritiker in den Ländern etwa für die Umsetzung einer Anordnung zum Abhören von Telefonaten oder das Aufzeichnen von E-Mails statt 100 Euro pro Anschluss nur 83 Euro zahlen. Eine einfache Auskunft über Verbindungs- oder Standortdaten, wie sie die Anbieter gemäß der Neuregelung der TK-Überwachung sechs Monate verdachtsunabhängig auf Vorrat speichern müssen, setzen die Ausschüsse mit 20 statt 30 Euro an. Der Bundesrat begründet seine Einwände mit dem Hinweis, dass die Provider ähnlich wie Zeugen und Sachverständige die Strafverfolgung und die Justiz unterstützen und so "einen gewissen Abschlag gegenüber den üblichen Marktpreisen hinnehmen" müssten.

Branchenverbände wie der VATM oder der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco beklagen dagegen, dass die vom Bundestag beschlossenen Sätze nicht alle Ausgaben der Unternehmen abdecken. Vor allem fehle es an einer Entschädigung für die millionenschweren Anschaffungskosten für neu zu errichtende Überwachungsinfrastrukturen zur Vorratsdatenspeicherung. Der Bitkom hatte heute Vormittag noch einmal die Länder aufgerufen, das neue Gesetz zumindest in seiner jetzigen Form nicht zu torpedieren. Die Kosten der Kommunikationsüberwachung müsse der Staat tragen, da es sich bei der inneren Sicherheit um eine ureigene Staatsaufgabe handle. Bisher werde nur der personelle Aufwand zu einem kleinen Teil vergütet. Auch das Verwaltungsgericht Berlin drängt auf eine angemessene Entschädigung für die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren und andere Überwachungstätigkeiten und hat daher bereits QSC und BT von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig befreit. (Stefan Krempl) / (anw)