Verbraucherschützer: "Live-Shopping" macht echte Schnäppchen möglich
Beim "Live-Shopping" im Internet gibt es Produkte immer nur kurz und in begrenzter Zahl. Die Betreiber werben oft mit "Superpreisen" und tatsächlich können die Nutzer häufig echte Schnäppchen machen, meint die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Beim "Live-Shopping" im Internet gibt es Produkte immer nur kurz und in begrenzter Zahl. Die Betreiber werben oft mit "Superpreisen" – und tatsächlich können die Nutzer häufig echte Schnäppchen machen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt durch Stichproben ermittelt hat.
Die Düsseldorfer Verbraucherschützer wählten bei zehn der Portale je zwei Produkte aus – durchweg technische Geräte vom Monitor bis zur Bierzapfanlage. Dann stöberten sie bei sechs Preissuchmaschinen nach billigeren Angeboten. Fündig wurden sie in lediglich einem der Fälle. Die 19 weiteren Produkte waren anderswo im Netz um durchschnittlich fast 21 Prozent teurer. Zu den untersuchten Live-Shopping-Portalen gehörten Alternate (ZackZack), Dealirio, Eltronics, Guut, Ibood, Myby (Mylight), Onedealoneday, Preisbock, Schutzgeld und Topvision24. Für den Test kamen die Preissuchmaschinen Billiger.de, Evendi, Guenstiger.de, Idealo, Kelkoo und Preissuchmaschine.de zum Einsatz.
Der Haken sei aber, meinen die Verbraucherschützer, dass sich die Live-Shopping-Portale nicht zur gezielten Suche nach Schnäppchen eignen. Denn die Anbieter verraten immer nur spontan, welches Produkt im Angebot ist. Hinzu kommt der Verbraucherzentrale zufolge, dass die Kurzfrist-Schnäppchen zu Spontankäufen von Dingen verleiten können, die sich der Verbraucher ansonsten gespart hätte.
Zudem: Nicht immer machen die Live-Shopping-Betreiber genaue Angaben zu den Produkten. So sei unter Umständen lediglich von einer "Gartensteckdose" oder einer "Pastamaschine" die Rede – Hersteller und Typennummer: Fehlanzeige. Das macht den Preisvergleich mit Hilfe von Suchmaschinen schwer bis unmöglich.
Wer sich deshalb ein Produkt einhandelt, das ihm nicht zusagt, hat aber gute Karte, erklären die Verbraucherschützer: Beim Live-Shopping gilt wie bei jedem Kauf im Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Produkt zurückschicken und bekommt den Kaufpreis sowie ab einem Bestellwert von 40 Euro auch das Porto erstattet.
Bei fehlerhafter Ware greift die gesetzliche Gewährleistung. Hier muss der Kunde den Angaben zufolge aber darauf schauen, bei wem er sie im Ernstfall geltend machen kann. Denn manche Betreiber treten nicht selbst als Verkäufer auf, sondern stellen ihre Live-Shopping-Seiten externen Händlern als Plattform zur Verfügung. Entsprechend muss sich der Kunde an diese Händler wenden. (dpa) / (jk)