EU-Parlament verabschiedet E-Commerce-Richtlinie

Besondere Brisanz besitzt die EU-Regelung hinsichtlich der Provider-Haftung.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Europäische Parlament hat heute vormittag in dritter Lesung die E-Commerce-Richtlinie in der Fassung vom 29. Februar 2000 verabschiedet. Sie regelt den Handel über das Internet und sieht folgende Kernpunkte vor: Unabhängig vom Standort des jeweiligen Servers, gilt künftig das Recht des Mitgliedsstaats, in dem der Anbieter seine Niederlassung hat. Außerdem sind auf elektronischem Wege abgeschlossene Verträge rechtsgültig.

Ferner schreibt die Richtlinie vor, dass unverlangt versandte Werbe-E-Mails (Spam) als solche klar zu erkennen sein müssen. Die Versender dürfen keine Werbung an Adressaten schicken, die sich in ein entsprechendes Opt-Out-Register eingetragen haben. Darüber hinaus können die EU-Mitgliedstaaten auch verbindliche Opt-In-Systeme betreiben, bei denen der Versand von Werbe-E-Mails nur dann zulässig ist, wenn der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat. Die Spam-Regelung gehört zu den Punkten, die während einer dreijährigen Frist überprüft werden sollen. Danach will die Europäische Kommission einen Bericht über den Erfolg der Richtlinie vorlegen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge einbringen.

Besondere Brisanz besitzt die EU-Regelung hinsichtlich der Provider-Haftung: Die Provider tragen demnach bei "Caching" und "Hosting" keine Verantwortung für Online-Inhalte. Eine Einschränkung entsprechend dem deutschen Teledienstegesetz, dass Provider dann haften, wenn sie Kenntnis über fremde illegale Inhalte erlangen und ihnen eine Sperrung "technisch möglich" und "zumutbar" ist, fehlt. Verschiedene Verbände hatten massiv darauf gedrängt, diesen Passus auch in die EU-Richtlinie zu übernehmen. Dazu zählte auch die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), deren deutsche Landesgruppe alle Internet-Provider mit Auslandsanbindung zwingen will, ein Filtersystem (Right Protection System, RPS) einzusetzen, mit dem sich der Zugriff auf illegale MP3-Dateien sperren lassen soll.

Jetzt muss das Teledienstegesetz an die neue EU-Regelung angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung eineinhalb Jahre Zeit. (Christiane Schulzki-Haddouti) (ad)