US-Berufungsgericht: "Gefällt mir" fällt unter das Recht auf Meinungsfreiheit

Ein Mausklick auf den Knopf "Gefällt mir" auf Facebook fällt unter den Schutz der US-Verfassung, hat ein US-Berufungsgericht entschieden.

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Ein Klick auf den Knopf "Gefällt mir" ist eine Meinungsäußerung und fällt damit unter den Schutz der US-Verfassung. Das hat das US-Berufungsgericht Fourth U.S. Circuit Court of Appeals in einem Verfahren entschieden, in dem sechs ehemalige Mitarbeiter des Sheriffs von Hampton im US-Bundesstaat Virginia gegen ihre Entlassung geklagt hatten. Ihre Klage war 2012 in der ersten Instanz abgewiesen worden. Nun hat das Berufungsgericht diese Entscheidung aufgehoben.

Die sechs ehemaligen Mitarbeiter hatten zur Sheriff-Wahl im Jahr 2009 den "Like"-Button der Facebook-Seite des Gegenkandidaten ihres Arbeitgebers, Jim Adams, angeklickt. Nachdem Adams wiedergewählt worden war, wurden die sechs nicht weiter beschäftigt. Ihrer Ansicht nach, weil sie ihre Sympathie für den Gegenkandidaten bekundet hatten.

Der US-Bundesbezirksrichter Raymond A. Jackson wies die Klage ab unter anderem mit der Begründung, ein Mausklick reiche als geschützte Meinungsäußerung nicht aus. Das Berufungsgericht hingegen meint nun, derlei habe einen ähnlichen Stellenwert wie eine politisches Symbol in einem Vorgarten, das das oberste Gericht, der Supreme Court, unter den Schutz der US-Verfassung gestellt hatte.

In das Verfahren hatten sich die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) und auch Facebook mit eigenen Eingaben eingemischt. Beide begrüßten die Entscheidung des Berufungsgerichts. Es bestätige, dass das im ersten Zusatz zur US-Verfassung garantierte Recht auf freie Rede auch im Internet gelte. (anw)