Studie fordert maßvolle Medienregulierung
Der "Münchner Kreis" hat eine Studie zur Situation des deutschen Medienmarktes vorgelegt, die eine Bestandsaufnahme sein soll und Ratschläge für ein angemessenes künftiges Regulierungsregime geben will.
Eine Bestandsaufnahme der elektronischen Medien in Deutschland hat der Münchner Kreis vorgestellt. Die von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien getragene Forschungsvereinigung hat den Ministerpräsidenten der Bundesländer eine neue Studie zu Entwicklung und Regulierungsbedarf elektronischer Medien übergeben. Diese laut Mitteilung des Kreises "bisher nicht verfügbare, umfassende Bestandsaufnahme der deutschen Märkte für elektronische Medien" entwerfe "die zentralen Szenarien für die Zukunft der Medienmärkte".
Der Münchner Think Tank möchte mit der Studie das Referenzwerk für die Medienregulierung der Zukunft bieten. Das Papier beschäftigt sich mit den Konsequenzen, die sich aus der Konvergenz der Medien ergeben. So gingen Telekommunikationsrecht, Rundfunkrecht und Internetrecht zunehmend in Konkurrenz zueinander; gleichzeitig gebe es Vorgaben aus Brüssel und Karlsruhe zu beachten. Neben der rechtlichen Seite beleuchtet der Kreis auch den Medienmarkt, auf den mit den Netzbetreibern neue schlagkräftige Teilnehmer drängen.
Die Studie entwickelt nach Angaben der Autoren eine Reihe von Leitsätzen für die Marktteilnehmer, die sich an den Grundprinzipien Erhalt der Meinungsvielfalt und dem Verbraucherwohl orientieren. Die laut Mitteilung gezogenen Schlussfolgerungen sind wenig überraschend. So fordern die Forscher, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "traditioneller Garant der Meinungsvielfalt" klarer zu definieren und neue Angebote der Sender einem dreistufigen Test zu unterziehen.
Weiter sehen die Autoren Bedarf für einen "maßvollen" Ausbau der Inhalteregulierung, die den Charakter der jeweiligen Medien berücksichtigt. So sollten Telemedien wie etwa YouTube nur teilweise in den Rundfunkstaatsvertrag einbezogen werden. Die elektronische Presse solle dagegen nicht in den Anwendungsbereich des Rundfunkrechts fallen. Telekommunikationsunternehmen sollten als Medienanbieter nicht mehr nur nach Telekommunikationsrecht agieren können. Auch berge das Engagement der Netzbetreiber als Medienanbieter die Gefahr einer Monopolisierung der Netze durch Ausschluss konkurrierender Inhalteanbieter. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die Studie auch mit der Frage der Netzneutralität.
Als Autoren der Studie zeichnen Prof. Dr. Bernd Holznagel, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, Prof. Dr. Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts und Dr. Dr. Doris Hildebrand, Geschäftsführerin von European Economic & Marketing Consultants in Bonn. Sie leiteten ein interdisziplinäres Forschungsteam aus Juristen und Ökonomen. Unterstützt wurde das Forschungsvorhaben von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sowie zahlreichen Unternehmen und Medienanstalten. Die 740 Seiten umfassende Studie "Elektronische Medien - Entwicklung und Regulierungsbedarf" kostet 149 Euro und soll im April oder Mai beim Springer Verlag Heidelberg erscheinen. Allerdings weiß der Verlag davon bisher nichts. Beim Münchner Kreis war dazu niemand zu erreichen. (vbr)