Brandenburg erhält neues Datenschutzgesetz

Der Landtag in Potsdam hat den umstrittenen Regierungsentwurf zur Novelle des brandenburgischen Datenschutzgesetzes mit umfassenden Korrekturen aus dem Innenausschuss verabschiedet, wonach das Datenschutzaudit erhalten bleibt.

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Der Landtag in Potsdam hat am heutigen Donnerstag den umstrittenen Regierungsentwurf zur Novelle des brandenburgischen Datenschutzgesetzes mit umfassenden Korrekturen (PDF-Datei) aus dem Innenausschuss mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedet. Die Reform trägt nach Auffassung von Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen (CDU) zur besseren Übersichtlichkeit des Datenschutzes im Land bei: "Dazu sind insgesamt mehr als 15 entbehrliche Normen und Standards konsequent reduziert oder gänzlich abgebaut worden." Mit den Gesetzesänderungen wird laut Hohnen gleichzeitig dem steigenden Anspruch an eine höhere Datensicherheit Rechnung getragen.

Auch die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge zeigte sich mit den Änderungen zufrieden. Anders als der zunächst von Landesregierung vorgelegte Entwurf reduziere das verabschiedete Gesetz nicht mehr die Anforderungen an die Sicherheit der Informationsverarbeitung. Vielmehr führe es nun doch wieder die Verpflichtung für die Verwaltung fort, in einem schriftlichen Sicherheitskonzept Maßnahmen zur Beherrschung der in der ebenfalls vorgeschriebenen Risikoanalyse festgestellten Gefahren aus dem IT-Bereich für die Grundrechte der Bürger niederzulegen und Gegenmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls beibehalten würden entgegen dem ursprünglichen Ansinnen der Regierung die Regelungen zum Datenschutzaudit.

Die entsprechende Vorschrift war 1998 vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung der Informationstechnik in das Datenschutzgesetz aufgenommen, bisher aber aufgrund des fehlenden Ausführungsgesetzes nie angewandt worden. Hartge appellierte an den Gesetzgeber, hier nun bald tätig zu werden. Auch in Brandenburg müssten die öffentlichen Stellen ihre Datenverarbeitung in punkto Datensicherheit und Datensparsamkeit durch unabhängige Gutachter zertifizieren lassen können. Auch sei das Gesetz insgesamt anwenderfreundlicher geworden.

Als bedauerlich bezeichnete es die Landesdatenschutzbeauftragte aber, dass sich der Gesetzgeber nicht zur "längst überfälligen Zusammenführung der Aufsichtsbehörden für die Datenverarbeitung des öffentlichen und des privaten Bereichs" durchringen konnte. Dadurch hätte tatsächlich Bürokratie abgebaut und ein einheitlicher Ansprechpartner in Datenschutzfragen geschaffen werden können. Ähnlich äußerte sich der Innenexperte der Linksfraktion, Hans-Jürgen Scharfenberg. Er warf dem Innenministerium vor, in dieser Frage seinen "Blockadekurs" fortzusetzen und an seiner "antiquierten Position" festzuhalten. Hohnen vertröstete die Kritiker dagegen auf das noch ausstehende Ergebnis eines entsprechenden Klageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Landtag werde dazu – wie vom Innenausschuss empfohlen – bis Mitte 2008 einen Prüfbericht bekommen. "Dann haben wir alles Notwendige auf dem Tisch, um die Frage der Zusammenlegung offen zu diskutieren."

Das Gesetz sieht unter anderem die Einrichtung einer landeseigenen und -einheitlichen Schülernummer vor, "um individuelle schulische Bildungsverläufe von Schülern ohne namentlichen Bezug nachzuvollziehen und auszuwerten". Ziel ist es, "im Rahmen der Aufgaben der Schulaufsicht und Schulverwaltung sichere Aussagen zur Wirksamkeit bildungspolitischer, bildungsrechtlicher und administrativer Maßnahmen für Zwecke der Planung und Steuerung sowie des optimierten Ressourceneinsatzes für das Schulsystem zu erhalten". Die Einrichtung der automatisierten zentralen Schülerdatei soll auch "der Kontrolle und damit der Sicherung der Schulpflicht" dienen. Ein Antrag der oppositionellen Linken zur Streichung der entsprechenden Passage erhielt keine Mehrheit. (Stefan Krempl) / (pmz)