Kommission für Jugendmedienschutz feiert fünfjähriges Bestehen

Vor fünf Jahren hat die KJM ihre Arbeit aufgenommen. KJM-Vorsitzender Wolf-Dieter Ring meint, der Jugendmedienschutz sei in dieser Zeit vorangebracht worden.

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Von
  • Monika Ermert

Vor fünf Jahren hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission wacht darüber, dass keine Angebote auftauchen, die Gewalt verherrlichen, pornografisch sind oder gegen die Menschenwürde verstoßen. Zum Jubiläum meldete (PDF-Datei) sie diese Woche insgesamt 2330 geprüfte Beschwerden, davon gut 1800 über Internetangebote. Mitgeteilt wurde nicht, wie viele der Beschwerden zu Aufsichtsverfahren führten, denn diese werden von den Landesmedienanstalten betreut.

Die KJM habe den Jugendmedienschutz wesentlich verbessert, erläuterte der gerade wiedergewählte Vorsitzende der KJM, der Chef der Bayerischen Landesanstalt für Neue Medien, Wolf-Dieter Ring gegenüber heise online. Einer der Meilensteine der Arbeit der KJM sei ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr, in dem auch von der KJM anerkannte Altersverifikationssysteme erwähnt wurden. Angestrengt hatte das Gerichtsverfahren, in dem der BGH eine Überprüfung des Alters allein durch Ausweisdaten für unzureichend erklärte, ein AVS-Anbieter gegen einen Konkurrenten.

Mit Hinweis auf dieses Urteil unterstreicht die KJM ihren Anspruch, auch künftig die Anerkennung der Altersverifikationssysteme selbst vorzunehmen. Das ist in der im Staatsvertrag (JMStV) nach fünf Jahren vorgesehenen Evaluierung aber strittig. Unternehmen und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) sehen diese Anerkennung als ureigene Aufgabe der Selbstkontrolle.

Die Themen AVS und Jugendschutzfilter stehen laut Auskunft von Hans-Dieter Drewitz, Rundfunkreferent in der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz auf der Agenda für die Gesetzesnovelle. Bei den Jugendschutzfiltern – etwa dem ICRA Rating und Filtering-Konzept – hat die KJM bislang immer wieder darauf hingewiesen, dass es wegen der mangelhaften Wirksamkeit keine Anerkennung entsprechend ausgerüsteter Anbieter aussprechen könne. Auf der Wunschliste der KJM steht darüber hinaus eine Erweiterung ihrer Aufsichtsrolle auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Als Herausforderung für die kommende Zeit nannte Ring einmal mehr die Aufgabe, deutsche Standards auch international voranzubringen. Dieses Ansinnen wird vom bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein unterstützt, der vor einer "akuten Gefährdungslage von Kindern und Jugendlichen durch ausländische Angebote" warnte. Außerdem sei auch zu prüfen, wie die abgestufte Verantwortlichkeit von Anbietern beim Abfangen von jugendgefährdenden Angeboten "besser und effizienter" werden könne.

Bis zur Novelle des JMStV wird allerdings ohnehin noch mindestes eine weitere Version des Rundfunkstaatsvertrags ins Land gehen. Da die Rundfunkreferenten aktuell mit der Umsetzung des Beihilfekompromisses mit der Europäischen Kommission beschäftigt sind, wurden die Änderungen am Jugendmedienschutzstaatsvertrag laut Drewitz zurückgestellt. Nun seien sie erst für den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geplant.

Beschlossen sei mit Blick auf den Jugendmedienschutz im Internet vorerst nur, dass jugendschutz.net auch weiterhin je zur Hälfte von den Landesmedienanstalten und den Ländern finanziert werde. Der Vertrag von jugendschutz.net, das Verstöße gegen den Jugendschutz im Internet sucht und bewertet, läuft zum Ende diesen Jahres aus, so dass über die Nachfolgefinanzierung entschieden werden musste.

Vom Tisch ist laut Beobachtern in der Debatte um die Novelle offenbar die Frage, die verschiedenen Standorte der KJM zusammenzuführen. Damit bleibt es bei einer Geschäftsstelle in Erfurt, einer Stabstelle in München und dem angeschlossenen jugendschutz.net in Mainz hat. (Monika Ermert) / (anw)