DFL steht in Sachen TV-Rechtevermarktung weiter im Abseits
Das Kartellamt hat den Kompromissvorschlag der DFL abgelehnt, mit dem der Ligaverband die Wettbewerbshüter dazu bewegen wollte, das neue Konzept zur Vermarktung von TV-Übertragungen aus der Fußball-Bundesliga ab der kommenden Saison doch noch abzusegnen.
Wenn am heutigen Abend die Fußball-Bundesliga mit dem Spiel Bayern München gegen Hamburger SV in ihre 46. Saison startet, sind 172 Länder der Erde live dabei. Für den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Fußball-Liga (DFL), Christian Seifert, ein Beleg dafür, "dass unsere strategischen Auslandsaktivitäten erfolgreich sind". Deutlich weniger zufrieden dürfte Seifert hingegen mit der Entwicklung im deutschen TV-Rechtegeschäft sein.
Denn das Bundeskartellamt hat jetzt auch den Kompromissvorschlag der DFL abgelehnt, mit dem der Ligaverband die Wettbewerbshüter dazu bewegen wollte, das neue Konzept zur Vermarktung von TV-Übertragungen aus der Fußball-Bundesliga ab der kommenden Saison doch noch abzusegnen. Ende Juli hatte das Kartellamt mitgeteilt, dass man das zwischen der DFL und dem Medienunternehmer Leo Kirch ausgehandelte Modell nicht genehmigen könne, weil dadurch "erhebliche Monopolgewinne auf Kosten der Verbraucher" erwirtschaftet würden.
Der Medienunternehmer und die DFL hatten im vergangenen Jahr vereinbart, dass Kirch die Medienrechte an der Bundesliga ab der Saison 2009/10 sechs Jahre lang über die Firma Sirius vermarkten soll. Im Gegenzug garantiert er der DFL Einnahmen von durchschnittlich 500 Millionen Euro pro Saison, insgesamt also mindestens drei Milliarden Euro. In dieser Saison kommt die DFL auf rund 420 Millionen Euro an TV-Geldern.
Teil der Vereinbarung ist die Gründung einer Gemeinschaftsfirma, die das Bundesliga-Bildmaterial selbst produziert und dann an Fernsehsender, Kabelnetz-Betreiber sowie Mobilfunk- und Internetfirmen verkauft. Je mehr Pay-TV-Pakete verkauft werden, um so höher die Einnahmen. Die Free-TV-Konkurrenz sollte Zusammenfassungen – wie bislang etwa die ARD-Sportschau ab 18:00 Uhr – erst spät am Abend zeigen dürfen, um so den Preis der Einzelpakete zu erhöhen.
Das Bundeskartellamt besteht aber darauf, dass eine "zeitnahe Highlight-Berichterstattung an einem weiten Bevölkerungskreisen zugänglichen Sendeplatz" Voraussetzung für eine Genehmigung sei, weil sonst das an sich schon gegen EU-Kartellrechtsbestimmungen verstoßende Zentralvermarktungsmodell (die Medienrechte werden nicht im Wettbewerb von den einzelnen Vereinen, sondern gebündelt und exklusiv durch die DFL vergeben) gar nicht mehr tragbar wäre.
Die DFL bot daraufhin eine auf 30 Minuten verkürzte Zusammenfassung der Höhepunkte an, die samstags um 19:30 Uhr im digitalen Fernsehen ausgestrahlt werden sollte. Eine Behördensprecherin erklärte am heutigen Freitag jedoch, dass man auch diesem Vorschlag nicht zustimmen könne, da eine solche Zusammenfassung nicht genügend Zuschauer im frei empfangbaren Fernsehen erreichen würde. Derzeit könnten nicht einmal 40 Prozent der Haushalte überhaupt digitales Fernsehen empfangen. (pmz)