Richter: Sportwetten privater Anbieter in Berlin weiterhin verboten

Privatfirmen dürfen nach einer Klarstellung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg weiterhin keine Sportwetten in der Hauptstadt anbieten oder vermitteln. Das Verbot gilt auch für die Vermittlung an ausländische Anbieter über das Internet.

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  • dpa

Privatfirmen dürfen nach einer Klarstellung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg weiterhin keine Sportwetten in der Hauptstadt anbieten oder vermitteln. Das Verbot gilt auch für die Vermittlung an ausländische Anbieter über das Internet, wie das Gericht mitteilte. Der 1. Senat des OVG hatte Ende 2008 in mehr als 30 Fällen den Erlass einstweiliger Verfügungen abgelehnt, die Sportwettenanbietern bis zur grundsätzliche Klärung ihrer Fälle zunächst einmal eine weitere Tätigkeit erlaubt hätte (Az.: u.a. OVG 1 S 203.07 und 81.08).

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in den vergangenen Monaten das neue Berliner Glücksspielgesetz und damit das staatliche Glücksspielmonopol in seiner gegenwärtigen Form infrage gestellt. In erster Instanz vertrat es in mehreren Klageverfahren die Ansicht, dass die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages der Länder verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig sei.

Diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. In der Berufung muss das OVG darüber entscheiden. Aus Sicht des 1. Senats sind die Einwände gegen die neue Rechtslage nicht von solchem Gewicht, dass es notwendig wäre, private Wettanbieter einstweilen zuzulassen.

Die Bundesländer hatten das Glücksspiel in Deutschland in einem Staatsvertrag neu geregelt. Er trat 2008 in Kraft und sichert dem Staat ein Monopol, zunächst einmal bis 2011. Private Angebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken sind verboten, ebenso Glücksspiele im Internet. Auch für staatliche Lottogesellschaften gibt es Beschränkungen, sie dürfen nicht mehr für sich werben.

Mit ihrer Neuregelung reagierten die Länder auf Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter urteilten im März 2006, ein staatliches Glücksspielmonopol sei nur statthaft, wenn es in erster Linie dem Schutz vor Spielsucht diene. Sonst müsse der Wettenmarkt wie in anderen europäischen Ländern liberalisiert und für Privatunternehmen freigegeben werden.

Die einstmals mehr als 330 privaten Wettbüros in Berlin haben nach der Neuregelung von den Ordnungsbehörden sämtlich Untersagungsverfügungen erhalten. Viele wehren sich juristisch gegen eine Schließung, viele haben aber auch aufgegeben. (dpa) / (anw)