Urheberrechts-Aufschlag für CD-Rohlinge

Die deutsche Musikindustrie hat sich mit den Herstellern von Rohlingen über eine Abgabe auf normale CD-Rohlinge geeinigt.

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Wie schon kurz berichtet, hat sich die deutsche Musikindustrie mit den Herstellern von Rohlingen über eine Abgabe geeinigt, die der zunehmenden Nutzung der Scheiben für Kopien von Musik-CDs Rechnung tragen soll. Dies gab der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft auf seiner Jahrespressekonferenz bekannt.

Thomas M. Stein, Chef des Musikriesen BMG und Vorstandsvorsitzender des Branchenverbandes, schätzt, dass 50 bis 60 Prozent der 100 Millionen Rohlinge, die letztes Jahr in Deutschland über die Ladentheken gingen, für Kopien von urheberrechtlich geschützten Musik-CDs genutzt werden. Da ein gesetzliches Kopierverbot bislang noch nicht zu Stande kam, versucht die Musikindustrie auf andere Weise, die entgangenen Umsätze zurückzuholen. Nach Angaben von Peter Zombik, dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Bundesverbandes, werden die Hersteller von Rohlingen 50 Prozent der produzierten Scheiben so lizenzieren, wie dies jetzt schon mit speziellen Audio-Rohlingen geschieht, die in solchen CD-Brennern eingesetzt werden, die unabhängig von einem Computer arbeiten. Pro Stunde Speicherkapazität bedeutet dies eine Abgabe von 12 Pfennig.

Stein betonte jedoch, dass diese Abgabe den wirtschaftlichen Schaden durch das Kopieren von Audio-CDs keineswegs decke. Allein der Wert der Rechte einer in den Charts vertretenen CD betrage rund acht Mark. Daher werde die Industrie in diesem Jahr in großem Stil nicht kopierbare Musik-CDs auf den Markt bringen, was 1999 bereits in einzelnen Fällen (etwa bei der Popgruppe HIM) versucht wurde. (ts) (jk)