Neuer Rückschlag für "Jugendschützer" aus der Porno-Branche

Das Amtsgericht Hannover hat in der juristischen Schlammschlacht zwischen Erotik-Anbietern die Kirchberg Logistik GmbH dazu verurteilt, über Herkunft und Verwendung personenbezogener Daten Auskunft zu geben.

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Das Amtsgericht Hannover hat in der juristischen Schlammschlacht zwischen Erotik-Anbietern die Kirchberg Logistik GmbH dazu verurteilt, im Hinblick auf mögliches Spamming über die Herkunft und Verwendung personenbezogener Daten Auskunft zu geben (Az.: 422 C 10494/07). Dies hat der Kläger Thomas Gapski, Geschäftsführer der in Pulheim bei Köln ansässigen CyberMaxx GmbH, mitgeteilt. Der Betreiber von Online-Bezahlsystemen erhofft sich, mithilfe der Entscheidung tiefere Einblicke in das Geschäftsgebaren der beklagten Firma aus Hannover zu gewinnen. In seiner Klageschrift hatte er die Vermutung geäußert, dass Kirchberg Logistik persönliche Informationen illegal erhebe und verwende. Die Verteidigung des niedersächsischen Unternehmens, dem das Landgericht Hamburg im September die Verbreitung pornographischer Medien über sein Portal sexyfilms.de untersagte (Az.: 327 O 389/07), vermochte das Amtsgericht nicht zu überzeugen.

Zuvor hatte das Landgericht Köln auf Antrag Gapskis in einem vorgelagerten Fall eine einstweilige Verfügung gegen die Hannoveraner verhängt (Az.: 31 O 470/07). Darin wird Kirchberg untersagt, Werbe-Mails für ein Partnerprogramm von sexyfilms.de an CyberMaxx-Angestellte zu senden. Wie Kirchberg Logistik überhaupt an die E-Mail-Daten gekommen ist, welche weiteren Informationen mit diesen verknüpft und wo diese gespeichert werden, will Gaspki nun unter anderem mit dem Auskunftsanspruch herausfinden. Prozessbeobachter gehen aber davon aus, dass die niedersächsische Beklagte zunächst Widerspruch gegen das Urteil einlegen und in die Berufung gehen wird.

Bei Kirchberg Logistik handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Video Buster Entertainment Dienstleistungsgesellschaft aus Seesen bei Hannover, die von den Geschäftsführern Andreas Grebenstein und Mario Brunow geleitet wird. Die Firma hat in jüngster Zeit vor allem damit Aufsehen erregt, dass sie gegen den Internetprovider Arcor in Frankfurt eine einstweilige Verfügung zur Sperrung des Videoportals YouPorn.com erwirkte. Kirchberg Logistik wirft YouPorn und vergleichbaren, im Ausland stationierten Sexseiten vor, konsequent den deutschen Jugendschutz zu umgehen und ohne Einsatz einer aufwändigen Altersüberprüfung eine enorme Internetreichweite mit entsprechendem Werbeumsatz zu generieren. Das Unternehmen hat sich daher mit Sperrungsaufforderungen etwa auch für die Portale Privatamateure.com oder Sex.com an zahlreiche Zugangsanbieter gewandt. Die CyberMaxx GmbH fühlte sich damit angegriffen, weil sie über einen längeren Zeitraum hinweg das Bezahlsystem für Privatamateure.com lieferte, und startete an verschiedenen Fronten eine Retourkutsche.

Gapski ist dabei derzeit nicht unerfolgreich. So hob das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch eine von Kirchberg Logistik erreichte einstweilige Verfügung gegen ein Subunternehmen eines dritten Zahlungsanbieters wieder auf. Die von Gapskis Frau geführte Firma hatte nach Angaben Brunows den Zweck, eine Kündigung von Kontoverbindungen für das Bezahlsystem der Pulheimer durch die Kreissparkasse Köln und die Deutsche Bank zu unterlaufen. Gapski konnte in der Verhandlung über die Verfügung aber laut Prozessteilnehmern glaubhaft machen, dass die Firmenausgliederung für Büroarbeiten für ausländische Zahlungsdienste genutzt werde. Das Düsseldorfer Landsgericht verurteilte Kirchberg Logistik zugleich zur Zahlung der Verfahrenskosten (Az.: 12 O 483/07). Nach wie vor nicht ins Vereinsregister eingetragen ist zudem laut Brancheninsidern die von Grebenstein und Brunow lancierte Interessensvertretung JuGuard, die sich eigentlich der "Förderung des Jugendschutzes im Internet" verschrieben hat und dabei auch verstärkt gegen Urheberrechtsverstöße vorgehen will. (Stefan Krempl) / (vbr)