Datenschützer für digitale UN-Grundrechtecharta und gegen Webschnüffelei

Die 35. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Warschau hat sich für ein Zusatzprotokoll zum UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Sicherung der Privatsphäre und den Standard "Do not Track" ausgesprochen.

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Die 35. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Warschau fordert von Regierungen und der Wirtschaft, sich wirksamer gegen die "immer umfassendere Registrierung und Überwachung" der Internetnutzer einzusetzen. In zwei Entschließungen hat sie sich daher für ein Zusatzprotokoll zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen ausgesprochen, um die Privatsphäre besser zu sichern und den Standard "Do not Track" stärker zu beachten. Die Entschließungen haben keinen verbindlichen Charakter, sie könnten aber in die Bemühungen einfließen, den Datenschutz zu harmonisieren.

In ihrer Resolution zum internationalen Recht appellieren die Datenschützer an die Staaten, das UN-Abkommen von 1966 mit einer Vorschrift zu aktualisieren, die "willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in Privatleben, Familie, Wohnung und Schriftverkehr" untersagen soll. Auch solle das Recht des Einzelnen festgeschrieben werden, vor solchen Interventionen geschützt zu sein. Das Zusatzprotokoll soll auf einer 2009 von der Internationalen Datenschutzkonferenz in Madrid verabschiedeten Erklärung aufbauen.

Die aus dem Amt scheidende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im Lichte der NSA-Affäre im Sommer ebenfalls bereits die Idee verbreitet, eine internationale "digitale Grundrechtecharta" auf UN-Ebene auszuhandeln. Dieser Forderung schloss sich neben Verbraucherministerin Ilse Aigner und Innenressortchef Hans-Peter Friedrich (beide CSU) auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Die Bundesregierung hat das Thema mittlerweile in einem 8-Punkte-Programm zum Datenschutz verankert, konkrete Schritte auf internationaler Ebene stehen aber noch aus.

Mit dem zweiten Beschluss drängen die Datenschutzbeauftragten die Anbieter von Online-Diensten, die Grundsätze der Zweckbindung, Transparenz und Nutzerkontrolle zu beachten, wenn sie Spuren von Surfern im Web verfolgen. Sie empfehlen dabei, technische Hilfsmittel wie "Do not Track" einzusetzen. Zugleich kritisieren sie, dass sich durch neue Methoden des "Webtrackings" das Verhalten eines Internetnutzers "über einen unbestimmten Zeitraum in allen Einzelheiten beobachten und analysieren" lasse. Die so gewonnenen Nutzerprofile würden vor allem für kommerzielle Zwecke verwendet. Davon wüssten die Betroffenen oft nichts. (anw)