US-Rechtsstreit um Privatsphäre bei Gmail geht weiter

Muss man beim Senden einer E-Mail an Gmail-Nutzer auf Privatsphäre verzichten? Googles Praxis des Mail-Scannens ist Gegenstand eines laufenden US-Gerichtsverfahren. Googles Eingabe, dieses zu beenden, schmetterte die zuständige Richterin jetzt ab.

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Ob man bei Senden einer E-Mail an einen Gmail-Nutzer automatisch auf seine Privatsphäre verzichten muss – das wird wohl weiterhin eine Frage für die US-Justiz sein. Insgesamt gab es mehrere Klagen in verschiedenen US-Bundesstaaten gegen Googles Praxis, E-Mails automatisch zu scannen und zu Werbezwecken auszuwerten. Google hatte darauf in einer Eingabe die Einstellung der Verfahren gefordert, die in einem Prozess vor dem Bundesbezirksgericht im nördlichen Kalifornien gebündelt geführt werden (Google Inc Gmail Litigation 5:13-md-02430).

Die zuständige Bundesrichterin Lucy Koh entschied nun aber im Wesentlichen zugunsten der Kläger und für die Fortsetzung des Verfahrens. Google könne mit dem Scannen der Mails von Nicht-Gmail-Nutzern möglicherweise gegen Gesetze verstoßen, die illegales Abhören verhindern sollen.

Googles hatte in seiner Eingabe bezüglich der Nutzer eines Gmail-Kontos darauf verwiesen, dass diese den Vertragsbedingungen und damit einer Auswertung explizit zugestimmt hätten. Für Furore sorgte aber die Argumentation in Bezug auf Dritte, die E-Mails geschickt haben, welche in Gmail-Konten gelandet sind: "Während die Nicht-Gmail-nutzenden Kläger nicht an Googles Vertragsbedingungen gebunden sind, haben sie trotzdem implizit Googles Praxis zugestimmt aufgrund der Tatsache, dass alle Nutzer von E-Mail notwendigerweise erwarten müssen, dass ihre E-Mails (automatisch verarbeitet werden)."

Richterin Koh ließ das nicht gelten: Selbst ein E-Mail-Versender, der die Privatsphären-Bestimmungen Googles gelesen habe, werde nicht automatisch davon ausgehen, dass seine versandten Mails zu einem Profil aggregiert und für gezielte Werbung genutzt würden. Was die Erzeugung von Profilen angehe, seien Googles Angaben zu lückenhaft. Nun wird also der Rechtsstreit weitergehen.

Die Washington Post zitiert einen Google-Sprecher, dass das Unternehmen wenig glücklich mit der Entscheidung sei und seine Optionen abwägen. Der Sprecher betonte dabei, dass das automatische Scannen auch dem Spam-Schutz und der Sicherheit der Nutzer diene. Insgesamt ist davon auszugehen,dass Google ein so zentrales Element seines Werbegeschäfts mit aller Macht verteidigen wird. (axk)