Verbraucherzentrale klagt wegen unfreiwilliger Avanio-Clubmitgliedschaft

Die Verbraucherzentrale Berlin will gegen die Funsurf24 GmbH klagen, die Betreiberin des Internet-Einwahl-Dienstes Avanio, und sucht deshalb noch Betroffene.

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Schon aus der einmaligen Internet-Einwahl über ihr Call-by-Call-Angebot Avanio hat die Dresdner Firma Funsurf24 GmbH eine Mitgliedschaft in ihrem so genannten Avanio-Club abgeleitet anschließend monatliche Kosten von 4,50 Euro über die Telefonrechung eingezogen. Betroffen sind vor allem Personen, die die Least-Cost-Software Smartsurfer von Web.de genutzt haben, die das vermeintlich billige Angebot ausgewählt hat. Ähnliche Fallen lauern immer wieder: Vor vier Jahren etwa hatte der auch in jüngster Zeit wieder aufgefallene Anbieter Callando Mindestgebühren von 45 Cent pro Einwahl verlangt; 2005 hatte Callando – ähnlich wie nun Avanio beziehungsweise Funsurf24 – aus der einmaligen Call-by-Call-Nutzung Club-Mitgliedschaften abgeleitet.

Die Rechtsauffassung, dass allein durch die einmalige Anwahl einer Internet-by-Call-Nummer ein Vertrag über einen dauerhaften Internetzugang zustande kommen soll, hält Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin für "Nonsens und rechtlich nicht haltbar. Auf diese Weise kann keine Clubmitgliedschaft zustande kommen und eine monatlichen Zahlungspflicht begründet werden."

Die Berliner Verbraucherzentrale hat daher die Funsurf24 GmbH abgemahnt und wird, "da sich die Verantwortlichen uneinsichtig zeigen, nun auch Klage erheben", kündigt Jahn an. Wer ebenfalls ohne Vertragsabschluss auf seiner Telefonrechung Kosten für einen "Aviano Internetzugang" findet, sollte dieser Forderung gegenüber der Telekom widersprechen, nur den unstrittigen Betrag überweisen und kann sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, die noch weitere Rechnungskopien für ihre Klage nutzen will.

Wie die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite berichtet, war die Firma Funsurf24 im Oktober vom Amtsgericht Dresden zur Rückzahlung aller Monatsgebühren an eine Berlinerin verurteilt worden. Allerdings will Funsurf24 dagegen Berufung einlegen. Zwei andere Verbraucherklagen gegen Funsurf24 waren gescheitert, weil entweder keine Beweise vorlagen oder die Rückzahlungsforderung nicht genau genug begründet worden war.

Fazit der Stiftung Warentest: "Der Aufwand, die Erstattung von unberechtigten Gebühren gerichtlich zu erzwingen, ist für kleinere Beträge jenseits jeden vernünftigen Verhältnisses. Nicht mal Inhabern einer Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen, ein Verfahren anzustrengen. Sie laufen Gefahr, dass die Versicherung ihnen nach Übernahme der Kosten für eine Klage auf Rückzahlung der Avanio-Gebühren kündigt." (ciw)