Australische Provider sollen Filesharer sperren

Auch Down Under fallen die Pläne der Musikindustrie, wiederholt durch illegales Filesharing aufgefallene Anschlüsse durch die Provider abklemmen zu lassen, teilweise auf fruchtbaren Boden.

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"Piraten" haben es schwer in Australien. Sich Musik und Filme nicht ganz legal aus dem Netz zu ziehen, kann Down Under schneller zu Konsequenzen führen als hierzulande. Regelmäßig finden dort Razzien gegen den Handel mit illegalen Kopien statt. Und wie überall auf der Welt üben Film- und Musikindustrie Druck auf Politik und Provider aus, effektive Maßnahmen gegen Filesharing zu ergreifen. Wie in Großbritannien will die Musiklobby auch auf dem fünften Kontinent eine Drei-Verstöße-Regel durchsetzen: Fällt ein Internetnutzer zum dritten Mal wegen vermeintlich illegaler Filesharing-Aktivitäten auf, soll ihm der Provider den Internetzugang abklemmen.

Die Verbände der Musik- und Filmbranche leisten international ganze Arbeit, solche Begehrlichkeiten auf die Tagesordnung der Politiker zu setzen. Das dient dem Ziel gleich zweifach: Setzen sich die Interessen der Musikindustrie durch, gibt es ein entsprechendes Gesetz. Sollten diese Bemühungen schließlich doch keine Früchte tragen, sorgen sie dennoch für Druck auf die Internetbranche, sich an freiwilligen Regelungen zu beteiligen.

In Australien setzt zumindest ein Provider schon auf eine modifizierte "Three Strikes"-Regel. Er dreht seinen dreifach auffälligen Kunden nicht den kompletten Zugang ab; per E-Mail kann sich der Beschuldigte immerhin noch um die Aufklärung des Sachverhalts kümmern. Das ist angesichts der nicht immer klaren Sachlage auch durchaus angebracht und weist auf einen zentralen Konstruktionsfehler der "Three Strikes"-Methode hin: Die ISPs sollen ihren Kunden allein auf Verdacht der Musikindustrie den Netzzugang verwehren. Doch reichen die Informationen, mit denen die Musikindustrie in der Regel ihren Verdacht begründet, nach Ansicht von Experten oft nicht aus.

Wenn es um einen möglichen Rechtsverstoß wie Urheberrechtsverletzung und Konsequenzen daraus geht, sollte ihrer Meinung nach ein Gericht urteilen. Die Entscheidung, ob jemand rechtswidrig gehandelt hat oder nicht, dürfe nicht zwischen Musikindustrie und Providern ausgehandelt werden. Andererseits regt sich – zumindest hierzulande – auch Widerstand der Justiz, die sich nicht von der Musikindustrie instrumentalisieren lassen will.

Der Verband der australischen Internetbranche will sich, ungeachtet der Kooperationsbereitschaft einzelner Mitglieder, auch weiter gegen die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber wehren. Auch in Großbritannien, wo ähnliche Regelungen auf dem Tisch liegen, regt sich Protest. In Japan haben sich dagegen bereits weite Teile der Branche auf eine Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern verständigt.

Aufklärungsbedarf scheint es unterdessen in Kreisen der australischen Polizei zu geben. Hunderte südaustralische Polizeibeamte sollen ihre Arbeitsrechner zum Download von DVD-Kopien genutzt haben, heißt es in einem Bericht der Zeitung The Australian. Aufgefallen sei dies bei einer internen Revision der IT-Anlagen der Polizei. Die Behörde hat ihre leitenden Beamten nun angewiesen, derartige potenzielle Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterbinden. Eine offizielle Untersuchung, die zu Anklagen wegen Urheberrechtsverletzung führen könnte, soll es laut Zeitungsbericht aber nicht geben. Der Grund: zu viele Fälle. (vbr)