GCHQ-Überwachung: Bürgerrechtler klagen in Straßburg

Um zu klären, ob der Geheimdienst GCHQ mit der mutmaßlichen Totalüberwachung gegen Grundrechte verstößt, haben Bürgerrechtler vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingereicht. Britische Gerichte würden den Fall nicht bearbeiten.

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Drei britische Bürgerrechtsgruppen und Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen den britischen Geheimdienst GCHQ und dessen Überwachungsprogramme eingereicht. Die deutsche Vertreterin sowie Big Brother Watch, die Open Rights Group und der britische Schriftstellerverband P.E.N. sind überzeugt, der Dienst handelt rechtswidrig. Unter Berufung auf Dokumente des NSA-Whistleblowers Edward Snowden hatte der Guardian gemeldet, Großbritannien greife in immensem Umfang Kommunikation ab, die über Unterseekabel durch das Land fließen. Die Vorwürfe waren durch deutsche Medienberichte untermauert worden.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Um ihr juristisches Vorgehen zu finanzieren, bitten die Verbände nun um Spenden und erläutern dabei auch ihre Vorwürfe. So greife der GCHQ nicht nur in großem Umfang Daten ab, sondern gebe diese auch an die NSA weiter. Zuständige Aufsichtsbehörden hätten bei ihrer Aufgabe versagt. Anfang Juli habe man sich an die britische Regierung gewandt, doch diese habe mitgeteilt, die Gerichte des Landes würden den Fall nicht bearbeiten. Die zuständigen parlamentarischen Geheimdienstkontrolleure seien jedoch Teil der problematischen rechtlichen Verhältnisse ,it ihren Geheimhaltungspflichten, deswegen wende man sich nun direkt an Straßburg.

Bislang hat der GCHQ zu den Vorwürfen vorwiegend geschwiegen und deutlich weniger verlautbart als etwa sein US-amerikanischer Verbündeter. Der Geheimdienstchef war am gestrigen Donnerstag zur Sitzung des Untersuchungsausschusses im Europaparlament eingeladen, tauchte aber nicht auf. Er ließ lediglich schriftlich mitteilen, sein Dienst halte sich an alle Gesetze. Auf derartige Beschwichtigungen bezieht sich sicher Constanze Kurz, wenn sie erklärt, sie wolle durch den Schritt erfahren, inwiefern sie vor derartiger Überwachung geschützt werde. Denn als Ausländerin gebe es für sie nach britischen und US-amerikanischen Gesetzen keinerlei Schutz. (mho)