Verleger gehen gegen Magazin-Portal vor

Eine neues Portal, auf dem Scans von aktuellen Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen online durchgeblättert werden können, erregt die Aufmerksamkeit der internationalen Verlagsbranche. Wer dahinter steckt, ist unklar.

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Ein neues Online-Portal, auf dem Nutzer eingescannte Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichen können, stößt bei Verlegern weltweit auf erwartet wenig Gegenliebe. Mygazines nennt sich das Ende Juli gestartete Angebot, auf dem bereits zahlreiche aktuelle Ausgaben internationaler Magazine von "Bride" über "Better Homes and Gardens" bis zum "Playboy" – sowie der amerikanische Ikea-Katalog – veröffentlicht und bequem zum Durchblättern aufbereitet wurden. Kaum gestartet, droht dem Projekt schon Ärger mit der Verlagsbranche.

In den USA will Time Warner gegen den Anbieter vorgehen. Der Medienriese lotet Berichten zufolge gerade seine Möglichkeiten aus, die Seite schließen zu lassen. Das dürfte sich allerdings als nicht ganz einfach erweisen. Die Domain ist für ein Unternehmen mit Postfachadresse auf der karibischen Insel Anguilla registriert. Mygazines wird bei PRQ in Schweden gehostet, dem Unternehmen zweier Gründer des Bittorrent-Trackers Pirate Bay. Prompt aufkommende Spekulationen, Mygazines käme aus dem Umfeld der Piratenbucht, haben die Schweden inzwischen zurückgewiesen.

"Es nicht ersichtlich, wer hinter Mygazines.com steckt", sagt James Evans vom britischen Verlegerverband PPA. Einige Abmahnungen von Verlagen seien wirkungslos geblieben. Der amerikanische Verband MPA soll ungeachtet dessen bereits eine Klage auf den Weg gebracht haben. Auch bei deutschen Zeitschriftenverlagen ist Mygazines unter Beobachtung. Noch sind auf dem Portal kaum deutsche Publikationen erhältlich. Sollte sich das ändern, lassen die Juristen des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) keinen Zweifel an schneller Handlungsbereitschaft. In der Bewertung des Angebots sind sich die Verlagsleute weltweit einig: Mygazines sei klar rechtswidrig, sagt auch der VDZ.

Laut einer Pressemitteilung liegen die Vorzüge des Angebots unter anderem in einem geringeren CO2-Ausstoß (weil weniger Zeitschriften gedruckt werden müssen) sowie der Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber "Monopolen" und "Konglomeraten", die das Angebot für Leser weltweit kontrollieren. Das Portal habe eine ähnliche Funktion wie der Tisch im Wartezimmer eines Arztes. Dieser urheberrechtlichen Auslegung widersprechen allerdings die Juristen in den Verlagshäusern.

Gegenüber dem britischen Branchenblatt The Press Gazette erklärte der angebliche Macher des Angebots per E-Mail seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Verlagen. Wenn nötig, werde er sich mit den Verlagen aber auch vor Gericht treffen. "Selbst wenn sie in dieser Schlacht triumphieren, den Krieg werden sie verlieren." Das sei aber nicht seine Absicht. Vielmehr wolle er mit ausgeklügelten Geschäftsmodellen neue Erlösquellen für die Verlage aufzeigen und so die Branche festigen. (vbr)