Datenhandel-Skandal: Unionsvize fordert Verschärfung des Datenschutzrechts

Wolfgang Bosbach (CDU) hat sich für Nachbesserungen beim Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen, um den Verkauf von Kundendaten zu erschweren. Verbraucherschützer warnen derweil vor falschen Datenschützern.

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Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, hat sich für Nachbesserungen beim Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen, um den Verkauf von Kundendaten zu erschweren. "Ich bin strikt dafür, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen", schloss sich der CDU-Politiker im Lichte des Skandals um das Geschäft mit Verbraucherdaten gegenüber der Nachrichtenagentur AP Forderungen von Daten- und Verbraucherschützern an. "Es ist ja ein Unterschied, ob ich einem Geschäftspartner meine persönlichen Daten zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts mitteile oder ihm Zustimmung dazu erteile, dass er mit meinen Daten einen florierenden Handel betreiben darf", betonte Bosbach. Diese Zustimmung müsse vor einem wirtschaftlichen Transfer personenbezogener Daten gemäß dem Opt-in-Prinzip ausdrücklich eingeholt werden.

Als wichtig bezeichnete Bosbach auch das Plädoyer der Bürgervertreter, Zugriffe auf Datenbanken in Unternehmen zu protokollieren. Auf diese Weise könnten Datenschutzbeauftragte nachprüfen, ob ein rechtmäßiger Zugang bestanden habe. Kritisch betrachtete der Innenpolitiker das eher zurückhaltenden Vorgehen der Aufsichtsbehörden der Länder bei Verstößen gegen den Datenschutz. Die meist verhängten Bußgelder zwischen 300 und 500 Euro würden den bis zu 250.000 Euro betragenden Strafrahmen bei weitem nicht ausschöpfen. Über die Ausstattung der "Fahnder" nach Datendiebstählen müssten die Länder zudem in Eigenhoheit entscheiden. Bosbach riet den Bürgern, nicht allein auf den Gesetzgeber zu schielen. Jeder müsse sich selbst genau überlegen, wem er welche Daten anvertraue.

Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädierte ebenfalls dafür, die Datenaufsicht zu verbessern. Die zuständigen Behörden müssten in die Lage versetzt werden, ohne Anlass stichprobenartige Kontrollen in Unternehmen durchführen zu können, forderte die Rechtsexpertin der FDP-Fraktion im Bundestag. Weisungsfreiheit sowie Unabhängigkeit der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten seien zu stärken. Dies sei wichtiger als höhere Bußgelder. Die Ankündigung eines parlamentarischen Krisengesprächs von SPD-Seite bezeichnete die Liberale als scheinheilig: "Union und SPD treiben die Datensammelwut voran, statt sie einzudämmen." Mit der elektronischen Gesundheitskarte und der Vorratsdatenspeicherung beschreite die große Koalition genau den falschen Weg.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnte unterdessen vor unredlichen Geschäftemachern, die aus dem Datenschutz-GAU auch noch Profit schlagen wollten. Laut der Einrichtung in Mainz böten angebliche Datenschützer einen vermeintliche Sicherung persönlicher Informationen an. Sie würden sich am Telefon als "Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung" oder mit ähnlichen Namen vorstellen. Gegen einen Betrag von rund 40 bis 60 Euro versprächen sie dann Schutz vor lästigen Anrufen und unberechtigten Abbuchungen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich nicht auf Geschäfte mit solchen Organisationen einzulassen, Kontobewegungen sorgfältig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen schnellstmöglich zurückzurufen. Seien am Telefon Verträge unlauter zustande gekommen oder untergeschoben worden, sollten Betroffene diese umgehend widerrufen oder anfechten. Musterbriefe für den Widerspruch zur Einwilligung in die Datenweitergabe (Doc-Datei) sowie zum Widerspruch gegen eine Abbuchung ohne Einzugsermächtigung bieten die Verbraucherzentralen der Länder sowie ihr Bundesverband im Web an. Die Konsumentenvertreter haben zudem eine Online-Suche nach Opfern von Abbuchungen ohne Einwilligungserklärung gestartet.

Der Chef des Rabattprogramms Payback, Burkhard Graßmann, schloss zwischenzeitlich das Abgreifen von Kundendaten in der eigenen Firma als "technische nicht möglich" aus. "Die Daten werden verschlüsselt, anonymisiert, und die Zugriffsrechte sind stark reglementiert", sagte der Unternehmer der Wirtschaftswoche. "So erhalten unsere Partner-Unternehmen beispielsweise nur Informationen über das Kaufverhalten in ihren jeweils eigenen Geschäften. Es gibt keinen Austausch mit den Datensätzen anderer Payback-Partner." Insofern könnten auch keine sensiblen Informationen abhanden kommen, lehnte sich Graßmann weit aus dem Fenster.

Zum Skandal um den illegalen Handel mit Kunden- und Kontendaten siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)