Berlin schweigt sich über Geheimdienstkooperation mit den USA aus

Die Bundesregierung hat Informationen zur Zusammenarbeit zwischen der CIA, BND und Verfassungsschutz im Rahmen einer Anti-Terror-Datenbank als geheim eingestuft.

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Die Bundesregierung hat fast alle Informationen bezüglich der Zusammenarbeit von CIA, Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz bei einer Anti-Terror-Datenbank als geheim eingestuft. Die Bundestagsfraktion der Grünen wollte Einzelheiten zu der entsprechenden Datei "PX" in Erfahrung bringen, die einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge in ein "Projekt 6" eingebunden gewesen sein soll. Das federführende Bundesinnenministerium beantwortete (PDF-Datei) öffentlich aber nur drei von 47 Fragen. Die restlichen Antworten hat das Ministerium als Verschlusssache eingestuft; sie können nur von Berechtigten in der Geheimschutzstelle des Parlaments eingesehen werden.

Das Projekt mit dem BND und dem Bundesamt für Verfassungsschutz soll von 2005 bis 2010 gelaufen sein. Als Schwerpunkt gilt das Führen einer Datenbank, in der die Namen mutmaßlicher Dschihadisten und anderer Terrorunterstützer gesammelt wurden. Auch ein NDR-Journalist soll darin aufgetaucht sein, der offenbar Kontakte in den Jemen und nach Afghanistan hatte.

Das Innenministerium bestätigte, dass es ein "Projekt 6" gab. In dessen "Erprobungs- und Entwicklungsphase" seien Informationen genutzt worden, "die auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen rechtmäßig erhoben wurden". Von späteren Phasen ist nicht die Rede. Ziel der durchgeführten Analysen sei es gewesen, "bisher nicht erkannte Personen- und Sachzusammenhänge terroristischer Strukturen und entsprechender Umfeldpersonen" auszumachen. Der "Partnerdienst" aus den USA habe den Staatsschutz beim "Umgang mit der Analysesoftware" und deren technischen Anpassung unterstützt.

Eine gemeinsame Datei mit dem US-Auslandsgeheimdienst und anderen amerikanischen Sicherheitsbehörden habe es nicht gegeben, versichert die Regierung. Soweit gewonnene Erkenntnisse ausgetauscht worden seien, "erfolgte dies nach Einzelfallprüfung auf Grundlage der hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen." Erfahrungen aus dem Projekt seien "in die Entwicklung der heutigen deutschen nachrichtendienstlichen Informationssysteme eingeflossen". Auf welcher Gesetzesgrundlage PX betrieben, welche Datensätze enthalten waren und welche Informationen in aktuelle Dateien hiesiger Nachrichtendienste einflossen, verschweigt das Ministerium. (vbr)