BND-Überwachung: 1&1 weiß nichts von BND-Schnüffelei am DE-CIX

Der BND soll Leitungen von Internet-Providern direkt anzapfen, darunter auch die deutscher Unternehmen. Nun hat sich 1&1 zu Wort gemeldet: Davon wisse man nichts und deswegen müsse das DE-CIX selbst beteiligt sein.

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Der Internet-Provider 1&1 weiß nach eigenen Angaben nichts von der Überwachung des Internetverkehrs am Datenknotenpunkt DE-CIX in Frankfurt durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Das erklärte das Unternehmen nun in einem kurzen Eintrag auf dem hauseigenen Blog. Demnach hat 1&1 von diesen neuesten Vorwürfen gegen den deutschen Geheimdienst erst aus der Presse erfahren. Ein Anordnung bezüglich der Überwachung von Kommunikationsinhalten am DE-CIX habe der Konzern nicht erhalten.

Aus der Tatsache, dass man nichts von der Anordnung wisse, über die der Spiegel berichtet, schlussfolgert 1&1, dass sich diese allein gegen das DE-CIX-Management als Tochter des Verbands eco richten könne. Dadurch wäre dann aber der gesamte Netzverkehr, der über den Knotenpunkt in Frankfurt läuft, Ziel der Maßnahme. Über die ausdrücklich genannten Provider hinaus wären dann auch alle anderen betroffen, die darüber Daten austauschen.

Am vergangenen Wochenende hatte der Spiegel berichtet, dass der BND seit mindestens zwei Jahren die Leitungen von 25 Internet-Providern belauscht. Einige davon würden am DE-CIX angezapft. Die Maßnahme richte sich vor allem gegen Länder und Regionen wie Russland, Zentralasien, den Nahen Osten und Nordafrika. Der abgegriffene Datenstrom würde nach Schlagworten zu Terrorismus und Waffenhandel durchsucht. Neben ausländischen Providern werden demnach sechs deutsche Konzerne explizit genannt: 1&1, Freenet, Strato AG, QSC, Lambdanet und Plusserver.

Wie und in welchem Ausmaß deutsche Dienste auf die Datenströme in Frankfurt zugreifen, darüber darf der DE-CIX allerdings laut dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz) keine Auskunft geben. Dies hatte Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim Interneptrovider-Verband eco, bereits vor einiger Zeit gegenüber heise online betont. Der Vorsitzende der G10-Kommission Hans De With hatte dagegen die Abhörtätigkeit der deutschen Dienste bestätigt. Die G10-Kommission des Bundestags ist für die Überprüfung und Genehmigung von Abhör- und Überwachungsmaßnahmen durch die Nachrichtendienste des Bundes zuständig, die den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz betreffen. De With hatte sogar Aussagen zum Umfang des mitgeschnittenen Datenverkehrs gemacht: Im Rahmen der strategischen Aufklärung werde durchschnittlich auf rund 5 Prozent des Datenverkehrs zugegriffen, die vereinbarte Obergrenze von 20 Prozent des Datenverkehrs werde fast nie ausgeschöpft.

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(mho)