Verfassungsrichter zweifeln an automatischer Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat sich sehr skeptisch über die Rechtmäßigkeit des Scannens von Nummernschildern durch die Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein geäußert und die Anlage von Bewegungsprofilen befürchtet.

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich sehr skeptisch über die Rechtmäßigkeit des Scannens von Kfz-Kennzeichen durch die Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein geäußert. Die Karlsruher Richter ließen am heutigen Dienstag bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerden gegen entsprechende Klauseln in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländern durchblicken, dass sie die Regelungen für die automatische Nummernschilderfassung und den Abgleich mit Fahndungsdateien zumindest für zu unpräzise halten. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fragte, wie die Anlage von Bewegungsprofilen der überwachten Autofahrer verhindert werden könnte.

Mehrere Autobesitzer sehen sich durch die neue Fahndungsmethode in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und hatten daher gegen die Befugnisse Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Polizei werde "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt", betonte der Anwalt der Kläger, Udo Kauß. Dies sei eine "neue Qualität der Kontrolle". Der Prozessbevollmächtigte machte deutlich, dass dies sonst nur in einem Polizeistaat üblich sei. Die hessische Polizei habe in diesem Jahr bislang eine Million Autokennzeichen mit den Lesegeräten fotografiert. Doch nur 300 Mal habe es einen Treffer gegeben – eine Quote von 0,3 Promille. Die Kläger sähen in dem Verfahren einen "Präzedenzfall" für eine präventive Überwachung der Bevölkerung.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hielt dagegen, dass die Maßnahme "erforderlich und verhältnismäßig" sei. Er glaube, dass es sich um einen Grundrechtseingriff "an der Bagatellgrenze" handle. Von einer "Fahndung ins Blaue" hinein und einem "Dammbruch" könne keine Rede sein, erwiderte er den Befürchtungen der Kläger. Die Polizei nutze bei ihrer Aufgabenerfüllung im Rahmen des automatischen Abgleichs nämlich nur zwei Fahndungslisten des Bundeskriminalamts (BKA). Insgesamt gehe es um das Auffinden von 2,7 Millionen gesuchter Kennzeichen. Die Erstellung eines Bewegungsprofils von Autofahrern sei schon rein technisch ausgeschlossen. Radarmessgeräte würden schon jetzt mehr Daten über die Halter liefern als die automatische Erfassung, meinte ein Vertreter Schleswig-Holsteins. Die Kennzeicheninformationen würden zudem nur bei Treffern gespeichert. Die beschworenen Gefahren seien "aus der Luft gegriffen".

"Bauchschmerzen" bei der Frage nach der Klarheit der gesetzlichen Regelung hatte der hessische Datenschutzbeauftragte, Michael Ronellenfitsch. Der Tatbestand sei "sehr vage gefasst" und müsste "präziser" formuliert werden. Deutlicher in seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Nummernschild-Erfassung zeigte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Mich stört, dass wir auf Schritt und Tritt überwacht werden", sagte er im Bayerischen Rundfunk. Das Kennzeichen-Scanning sei ein weiterer Mosaikstein in einer Überwachungsinfrastruktur, "die alle möglichen Lebensbereiche betrifft. Er bezweifelte zugleich die Fehlerfreiheit solcher Erkennungssysteme. Schon zuvor hatte Schaar ausgeführt, dass es sich bei der Maßnahme "um eine weitere anlasslose generelle Datenerhebung" handle. Wie bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten könne auch die Verwendung der Nummernschilder später erweitert werden.

Ähnliche Bestimmungen wie in Hessen und Schleswig-Holstein gibt es in sechs weiteren Bundesländern. Das sächsische Innenministerium teilte zudem gerade mit, dass Autokennzeichen künftig auch im Freistaat automatisch erfasst werden sollen. In der Nähe der tschechischen und polnischen Grenze würden mobile und stationäre Lesegeräte aufgestellt, hieß es. Man reagiere damit auf den Wegfall der Grenzkontrollen am 21. Dezember. Gespeichert werden sollen angeblich nur Kennzeichen von gesuchten Fahrzeugen. Um die Scanner einführen zu können, sei zunächst aber eine Änderung des sächsischen Polizeigesetzes notwendig.

Das Urteil des Gerichts wird Anfang 2008 erwartet. Sollten die Verfassungsrichter der speziellen Form der Rasterfahndung Einhalt gebieten, dürfte das auch eines der Überwachungsvorhaben der großen Koalition im Bund bremsen. Auf der Kippe stehen könnte dann auch die Verkehrsüberwachung mit Hilfe der Kameras in den Mautbrücken an Autobahnen und Landstraßen, die bislang gesetzlich nicht zulässig ist. Auch die Klärung der Zuständigkeiten dürfte bundesweit Auswirkungen haben. Umstritten ist bislang, ob der Zweck der Kennzeichenerfassung die vorsorgliche Verhinderung von Straftaten oder auch deren Verfolgung ist. Die Kläger machen geltend, dass die Länder nur im Falle der Gefahrenabwehr – nicht aber bei der Strafverfolgung – eine Gesetzgebungskompetenz hätten. Nach Interpretation der Länder ist die Erfassung aber eine präventive Maßnahme; sie würde damit in ihre Zuständigkeit fallen.

Politiker der Oppositionsparteien kritisierten derweil die zunehmende Überwachung der Bürger: "Der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten, die Debatte um die Nutzung von Mautdaten, der Einsatz von Handy-Ortungsgräten: All dies sind Baussteine beim Knüpfen eines immer engeren Überwachungsnetzes", beklagte der hessische Innenexperte der Grünen, Jürgen Frömmrich. "Dabei spielen strafrechtliche Verdachtsmomente keine Rolle, jeder wird zunächst erfasst." Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Katina Schubert: "Die komplette Kennzeichenerfassung von Fahrzeugen, die Überprüfung sämtlicher Kreditkartenbesitzer in der Bundesrepublik, der Zugriff auf Konten und die ab Januar beschlossene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen machen beängstigend klar: Persönliche Daten sind nicht länger persönlich." So werde der Rechtsstaat "gefleddert".

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(Stefan Krempl) / (jk)