Kalifornien fordert 15 Millionen Dollar Schadensersatz von Wahlmaschinenhersteller ES&S

Das Unternehmen soll Kommunen nahezu eintausend modifizierte Wahlmaschinen geliefert haben, die in Kalifornien gar nicht hätten eingesetzt werden dürfen, weil sie nicht zugelassen waren. ES&S macht geltend, die Änderungen seien "extrem gering" gewesen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Innenministerin des US-Bundesstaats Kalifornien, Debra Bowen, hat Klage (PDF-Datei) gegen den Wahlmaschinenhersteller Election Systems & Software (ES&S) eingereicht. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, fast eintausend Geräte an fünf Kommunen verkauft zu haben, die in Kalifornien gar nicht hätten eingesetzt werden dürfen, weil sie nicht zugelassen waren. Außer der Erstattung des vollen Kaufpreises verlangt Bowen die Festsetzung einer Straf- und Schadensersatzzahlung von 10.000 US-Dollar pro Gerät. Insgesamt belaufen sich die Ansprüche auf rund 15 Millionen US-Dollar.

"ES&S hat wiederholt geltendes Recht ignoriert und ist dabei erwischt worden", erklärte Bowen. "Ich werde es nicht hinnehmen, dass eine Firma unter Missachtung von Gesetzen Millionen Dollar auf Kosten der Bürger verdient." Bei den beanstandeten 972 Maschinen handelt es sich um Geräte, die im Jahr 2006 ausgeliefert worden waren und Menschen mit Behinderungen computergestützt beim Ausfüllen von Stimmzetteln helfen sollten. Laut Innenministerium lieferte ES&S einen Nachfolger des Modells "AutoMARK" in die Gemeinden, ohne dafür eine Zulassung zu besitzen.

Der Typ AutoMARK Version 1.1 mit der Produktbezeichnung Model A200, der an fünf Counties – davon mehr als die Hälfte an San Francisco City und County – ausgeliefert wurde, unterscheidet sich nach Ansicht des Innenministeriums erheblich vom Vorgängermodell A100 (AutoMARK Version 1.0), das Bowens republikanischer Amtsvorgänger Bruce McPherson im August 2005 zugelassen hatte. Für den Typ A200 habe jedoch keine Zulassung vorgelegen, und auch die Zulassung auf Bundesebene sei erst im August 2006 erteilt worden, nachdem bereits einige hundert Maschinen dieses Typs verkauft waren.

Nach kalifornischem Recht dürfen nur Wahlsysteme eingesetzt werden, die in dem Westküstenstaat zertifiziert wurden, und auch jede Modifikation eines bereits zertifizierten Systems oder seiner Komponenten bedarf der Neuzulassung durch das Innenministerium in Sacramento. "Auch wenn ES&S vielleicht das kalifornische Recht nicht mag, so erwarte ich doch von der Firma, dass sie die Gesetze befolgt und nicht darauf herumtrampelt, indem sie nichtzugelassene Wahlgerätschaften in diesem Staat verkauft", hatte Bowen bereits im August gepoltert.

ES&S macht hingegen geltend, die Hardware-Änderungen an den fraglichen Geräten seien "extrem gering" gewesen und hätten keinerlei Einfluss auf die Funktion der Maschinen gehabt. Auch seien die Änderungen von einem unabhängigen Testlabor begutachtet worden. "ES&S musste nicht mehr machen", heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des Unternehmens. Auch stünden die vom Innenministerium beantragten Strafen in keinem Verhältnis zu den beanstandeten Verstößen. Das Innenministerium will sich darauf aber nicht einlassen. "Es steht einem Hersteller nicht zu, selbst darüber zu entscheiden, was eine große und was eine kleine Änderung an einer Wahlmaschine ist", sagte eine Bowen-Sprecherin. (pmz)