Rechtsexperten im EU-Parlament: NSA und GCHQ verletzen Menschenrechte und Souveränität

Das EU-Parlament hat sich in einer Anhörung mit der Netzspionage westlicher Geheimdienste beschäftigt. Rechtsexperten war sich einig, dass sie damit gegen internationale Verträge verstoßen.

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Rechtsexperten waren sich in einer Anhörung im EU-Parlament einig, dass die massive Netzspionage der NSA und ihres britischen Partnerdienstes GCHQ gegen internationale Verträge verstößt und Beschwerden etwa bei der Uno oder vor Tribunalen wie dem Europäischen Menschengerichtshof möglich sind.

Die von den Geheimdiensten errichtete Infrastruktur, um die elektronische Kommunikation zu überwachen, verletze eindeutig den Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, erklärte der frühere UN-Berichterstatter Martin Scheinin am Montag vor dem Untersuchungsausschuss der NSA-Affäre. Um dies festzustellen, lägen im Lichte der Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden mittlerweile genügend, auch von US-Seite bestätigte Fakten über die Überwachungsgesetze und darüber "wachende" Geheimgerichte vor.

Schon die verdachtsunabhängige jahrelange Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten komme einer Vertragsverletzung gleich, führte der Professor am Europäischen Hochschulinstitut aus. Diese seien leicht mit anderen persönlichen Informationen verknüpfbar und machten es oft einfacher, auf detailreiche Inhaltsdaten zuzugreifen. Scheinin betonte: Auch wer "nur" Metadaten auf Vorrat sammle, sei damit keinesfalls völkerrechtlich auf der sicheren Seite.

Die zentrale Datenschutzbestimmung in dem UN-Pakt ist Scheinin zufolge zwar kurz, bilde aber eine verbindliche rechtliche, durchsetzbare Norm. In ihr werde die Staatengemeinde aufgefordert, Individuen davor zu schützen, dass private wie staatliche Akteure ihre Privatsphäre einschränken. Dieses Prinzip sei bereits 1988 auch auf Computer und vergleichbare Geräte übertragen worden. Der UN-Menschenrechtsrat habe zudem herausgearbeitet, dass Einschränkungen dieses Rechts gesetzlich vorgeschrieben, in demokratischer Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig sein sowie einen unantastbar Kern der intimen Lebensgestaltung berücksichtigen müssten.

Auf UN-Ebene werde auch so gut wie nie zwischen den Rechten der Bürger eines Staates und denen von Ausländern unterschieden, erläuterte Scheinin. Sie bezögen sich auf alle Menschen, auch unabhängig davon, wo die Rechtsverletzung passiert sei. Der in dem Pakt vorgesehene Beschwerdemechanismus sei zwar bislang noch nicht getestet worden. Südamerikanische Staaten etwa leiteten derzeit aber Schritte ein, sodass auch die EU oder einzelne Mitgliedsländer Klage gegen die USA beziehungsweise Großbritannien erheben könnten. Andererseits bestehe die Gefahr, dass die Privatsphäre für tot erklärt werde oder es keine Datenschutzerwartung mehr gebe mit negativen Folgen auch für die Versammlungs-, Bewegungs- und Meinungsfreiheit.

Für Dowe Korff, Rechtsprofessor an der London Metropolitan University, ist es wichtig, juristisch gegen Programme wie PRISM und Tempora vorzugehen. Diese seien "vollständig unvereinbar mit den meisten grundsätzlichen Menschenrechtserklärungen weltweit und den Datenschutzschutzbestimmungen in der EU". Zudem werde durch Angriffe auf Internetknoten und Glasfaserkabel auch die Souveränität anderer Staaten verletzt. Es gebe eine Verpflichtung, diese überbordende Spionage zu stoppen und Kooperationen unter Geheimdiensten zu verhindern. Selbst mit dem Argument, im Interesse der "nationalen Sicherheit" zu handeln, dürfe nicht gegen internationale Verpflichtungen verstoßen werden.

Seit dem 2. Weltkrieg seien Spionagebehörden nicht mehr ernsthaft rechtsstaatlich kontrolliert worden, meinte Korff. Mit dem "internationalen Terrorismus" seien die Grenzen für Agenten noch weiter verwischt. Der "geheime Überwachungsstaat" betreffe das normale Leben der Bürger und von Unternehmen, da Wirtschaftsspionage oder politische Beschnüffelung nicht ausgeschlossen seien. "Unsere Privatsphäre und unsere Autonomie in einer freien demokratischen Gesellschaft" seien existenziell bedroht. Mögliche Gesetzesreformen in den USA wirkten sich nur auf US-Bürger aus, da die Verfassung nur auf sie anzuwenden sei.

Korff empfahl, den Fall unter anderem dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg vorzulegen. Der dort tätige Richter Bostjan Zupancic verwies aber darauf, dass zumindest Einzelpersonen in EU-Staaten zunächst den nationalen Rechtsweg ausschöpfen müssten. Der Gerichtshof könne sich zudem nur der Kooperation von Geheimdiensten etwa in Großbritannien, Frankreich oder Deutschland mit der NSA zuwenden, da die USA der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht beigetreten seien. Allgemein hält Zupancic Massenüberwachung von vornherein für nicht akzeptabel und gerichtlich angreifbar.

Als einen Grund für die von britischen Bürgerrechtsvereinigungen bereits eingereichte Klage gegen die GCHQ-Überwachung vorm EU-Menschengerichtshof nannte Nick Pickles von Big Brother Watch, dass das britische Geheimdienstsystem wieder für seine eigentlichen Zwecke fit gemacht werden müsse. Tempora sei vom zuständigen Ausschuss im britischen Parlament nicht untersucht und noch nicht einmal erwähnt worden. Nationale Gerichte hätten sich zudem für nicht zuständig erklärt. Es sei daher klar, dass die Kontrolle nicht funktioniere und der Gang nach Straßburg legitim sei.

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC), die sich der Beschwerde angeschlossen hat, riet EU-Regierungen, "digitale Nichtangriffspakte" abzuschließen. Zudem müsse es strafrechtlich verfolgt werden, wenn Geheimdienste den Schwarzmarkt für Exploits für Sicherheitslücken in IT-Systemen anfeuern. Genauso wie die NSA betreibe das GCHQ ein "großes Anti-Sicherheitsprogramm", Verschlüsselung systematisch zu untergraben. Damit werde die elektronische Kommunikation strukturell unterminiert. Dem entspreche nichts in der physischen Welt, da über Smartphones auch Alltagstätigkeiten erfasst würden. Wenn diese Überwachungsformen jetzt nicht gestoppt würden, sprängen sie auf die ubiquitäre Computerwelt über, in der Rechner etwa auch "in unsere Körper hineinwachsen". (anw)