StudiVZ erwirkt Verfügung gegen BörseVZ

Der Markenrechtsstreit zwischen den beiden Community-Anbietern geht in die nächste Runde: Nach einer Einstweiligen Verfügung legte sich das Anleger-Portal einen neuen Namen zu und zog um.

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In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben "VZ" hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwirkte am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, bestätigte dessen Betreiber Ralf Müller gegenüber heise online. Damit ist dem Anlegerportal zunächst untersagt, die Marke "BörseVZ" im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Das Angebot ist kurzfristig unter dem Namen B-VZ auf eine neue Domain umgezogen.

Eine Abmahnung von StudiVZ hatte die Börsen-Community Ende Juli mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Mit der Verfügung, die nach Müllers Angaben am 7. August erlassen, aber erst am gestrigen Dienstag zugestellt wurde, kommt StudiVZ dieser Abwehrmaßnahme nun zuvor. Dennoch sind die Betreiber der Anleger-Community einigermaßen zuversichtlich. Mit der Verfügung habe man gerechnet, sagt Müller. Er werde jetzt Widerspruch einlegen und wolle die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren klären lassen. Müller bekräftigte seine Aussage, die Angelegenheit notfalls bis zum Bundesgerichtshof durchzufechten. "Wir geben nicht so schnell klein bei".

Müllers Unternehmen flatex & friends hatte sich zuvor die Marke "BörseVZ" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Die Holtzbrinck-Community hat beim DPMA unter anderem die Marken "SchülerVZ" sowie "StudiVZ" eintragen lassen. In der Abmahnung erhob StudiVZ aufgrund der "außergewöhnlichen hohen Bekanntheit" seiner Social Networks in der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen darüber hinaus Anspruch auf den "Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen [...], die nach dem Prinzip 'Interesse/Interessengruppe + VZ' gebildet werden".

Mit dieser Argumentation war der Berliner Anbieter, der sich vor einem US-Gericht mit Plagiatsvorwürfen der US-Branchengröße Facebook auseinandersetzen muss, bereits gegen andere Communities vorgegangen. "Falls ein anderer Plattformen-Betreiber unsere Markenrechte verletzt und damit die Internetnutzer über eine angebliche Verbindung zu meinVZ, studiVZ und/oder SchülerVZ irreführt, dann werden wir diesen abmahnen", erklärte ein StudiVZ-Sprecher auf Anfrage. "Grundsätzlich versuchen wir uns in solchen Fällen über einen Dialog außergerichtlich zu einigen". Angaben zum konkreten Fall wollte das Unternehmen nicht machen.

Müller dagegen rechnet sich gute Chancen für das Hauptsacheverfahren aus. So seien die Zielgruppen beider Anbieter völlig unterschiedlich, allein der Altersunterschied dürfte beträchtlich sein. Inwieweit das rechtlich relevant ist, muss allerdings das Gericht entscheiden. Neuen Ärger wegen des jetzt gewählten Namens und der passenden Domain fürchtet Müller nicht. Mit dem Buchstaben "B" passe der Name schließlich nicht in das von StudiVZ beanspruchte Schema "Begriff und VZ". (vbr)