Abhören von Wohnungen in Niedersachsen auch in Zukunft möglich

Das neue Verfassungsschutzgesetz in Niedersachsen wurde von den Regierungsfraktionen CDU und FDP mit den Stimmen der SPD-Opposition beschlossen. Grüne und Linke stellen seine Verfassungsmäßigkeit in Frage.

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  • dpa

Das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ermöglichte Abhören von Wohnungen durch den Verfassungsschutz ist in Niedersachsen auch in den kommenden fünf Jahren möglich. Dies sieht das neue Gesetz zum Verfassungsschutz vor, das am Mittwoch im Landtag in Hannover mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Neben den Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten auch die Abgeordneten der SPD für das neue Gesetz, das zum 1. Februar 2009 greifen soll.

Gleichzeitig wurde der Rechtsschutz der Bürger bei Datenabfragen von Postdienstleistern, Banken, Fluggesellschaften oder Internet-Diensten verbessert. Sollten Verfassungsschutzämter entsprechende Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung beschließen, muss der Betroffene darüber informiert werden. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bezeichnete das neue Gesetz als "das modernste und aktuellste bundesweit".

Dagegen sprach der rechtspolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Ralf Briese, von einem "unverständlichen und komplizierten Gesetz" und stellte die Verfassungsmäßigkeit in Frage. "Es werden ein weiteres Mal Bürgerrechte beschnitten", sagte Pia Zimmermann von den Linken. Laut Grundgesetz ist der Lauschangriff zur Aufklärung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr möglich. "Das sind klassische Polizeibefugnisse. Ein Geheimdienst hat den Lauschangriff normalerweise nicht zu beschließen", sagte Briese. Da der Verfassungsschutz das Abhören von Wohnungen bislang noch nicht angeordnet hat, obwohl auch bisher die Möglichkeit dazu bestand, gibt es auch noch keine Urteile von Verfassungsgerichten zu dieser Frage.

Briese kritisierte zudem, dass die Rechtskontrolle der umstrittenen Maßnahmen beim Amtsgericht Hannover liegt und nicht beim Oberlandesgericht Celle, das eigentlich für Fragen des Staatsschutzes verantwortlich ist. Die bisherige Norm war 2004 wegen der möglichen Eingriffe in Grundrechte nur befristet beschlossen worden. Der eigentliche Gesetzesentwurf war in mehreren Punkten geändert worden, nachdem die unabhängigen Landtagsjuristen Kritik geäußert hatten.

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(dpa) / (jk)